Die Migrationsbewegung vor zwei Jahren nach Österreich führt nachhaltig zu hohen Belastungen für das Budget. Mit einem Rückgang der Kosten wird erst ab dem Jahr 2019 gerechnet.

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Wien – Die Debatte über die Migrationspolitik erhält durch eine neue Studie Nahrung. Laut Budgetdienst des Parlaments, der die Abgeordneten in Finanzfragen unterstützt, sind die Leistungen der Republik höher als im Haushaltsplan der Regierung dargestellt. Demnach wird heuer die Kostenschwelle von zwei Milliarden Euro überschritten, während das Finanzministerium von gut 1,7 Milliarden Euro ausgeht.

Grund für die Diskrepanz sind einige Positionen, die von Hans Jörg Schellings Ressort nicht eigens ausgewiesen werden: Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für den Assistenzeinsatz des Bundesheeres und Verfahrenskosten, vor allem am Bundesverwaltungsgericht. Der größte Posten ist die Familienbeihilfe, die den Asylberechtigten zusteht und im Vorjahr 70,9 Millionen Euro ausmachte.

Konservative Schätzung

Für heuer hat der Budgetdienst keine Schätzung vorgenommen und die Ausgaben auch nicht im Wert für 2017 berücksichtigt – die Gesamtkosten für die Flüchtlinge sind somit eher vorsichtig errechnet. Die Familienbeihilfe dürfte deutlich steigen, da zahlreiche Asylverfahren nach der Migrationswelle vor zwei Jahren noch nicht abgewickelt sind. Asylwerber erhalten nur die Grundversorgung, zur Jahresmitte wurde diese von 75.000 Personen bezogen. In der Familienbeihilfe enthalten ist auch das Kinderbetreuungsgeld.

Ebenso wie die Familienbeihilfe bringt die steigende Zahl der Asylberechtigten eine ziemliche Kostendynamik bei der Mindestsicherung. Heuer werden für Flüchtlinge 434 Millionen Euro aufgewendet, was mehr als einer Verdoppelung seit 2015 entspricht. Nach der Grundversorgung handelt es sich dabei um den größten Posten der Flüchtlingskosten.

Fast zwei Drittel in Mindestsicherung

Die Verschiebung der Ausgaben von der Grundversorgung zur Mindestsicherung wird sich "in den nächsten Jahren deutlich verstärken", heißt es in der Untersuchung des Budgetdienstes, die nach einer Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Roman Haider erstellt wurde. Zuletzt bezogen 18.000 oder 63,6 Prozent der beim Arbeitsmarktservice gemeldeten Asylberechtigten eine Mindestsicherung.

Es gibt Schätzungen, die weit über jenen des Budgetdiensts und des Finanzministeriums liegen. Laut Fiskalrat, der die Politik mit Analysen zu Finanzthemen unterstützt, sind die Kosten der Mindestsicherung für Flüchtlinge doppelt so hoch wie offiziell angegeben. Im kommenden Jahr rechnet der Rat mit einem weiteren Anstieg auf 900 Millionen Euro.

Viel Geld für Verfahren

Massive Kostensteigerungen gibt es auch in den mit Flüchtlingsthemen befassten Behörden und Gerichten. Das Budget des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl für 2017 macht 96,4 Millionen Euro aus – die Ausgaben haben sich damit seit 2014 mehr als verdoppelt. Der Personalstand soll heuer auf 1426 Mitarbeiter steigen. Ebenfalls stark von den Verfahren betroffen ist das Bundesverwaltungsgericht, das als zweite Instanz in Asylverfahren fungiert. Hier werden sich die mit Flüchtlingen in Zusammenhang stehenden Ausgaben heuer gegenüber 2014 fast versechsfachen.

Ebenso wie beim Bundesverwaltungsgericht hat das Finanzministerium die Mehrkosten beim Heer nicht den Flüchtlingen zugerechnet. Hier schlägt sich vor allem der Assistenzeinsatz an den Grenzen nieder. Die Flüchtlingskosten werden in der Studie heuer mit 73 Mio. Euro beziffert, 2015 waren es noch 27,6 Millionen. Der überwiegende Anteil der Belastung entfällt auf Einsatzzulagen für das Personal.

Die Flüchtlingskosten erhöhten das Defizit im Vorjahr um 0,5 Prozent. Der Budgetdienst rechnet erst ab 2019 mit einem Rückgang der Belastungen. (Andreas Schnauder, 28.8.2017)