Fallensteller auf legalen sowie illegalen Mountainbike-Trails machen sich strafbar. Aber auch die Radfahrer müssen auf etwaige natürliche Hindernisse gefasst sein.

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Innsbruck – Im Wienerwald hat eine bisher unbekannte Täterschaft am 16. August ein Drahtseil in Brusthöhe über den Wurzeltrail gespannt. Direkt dahinter wurde zudem Stacheldraht ausgelegt, der wohl dazu gedacht war, einem stürzenden Radfahrer noch gravierendere Verletzungen zuzufügen. "Noch dazu auf einem sehr schnellen Stück des Shared Trails", zeigt sich Alexander Arpaci vom Verein Wienerwald Trails über die heimtückische Falle entsetzt. Wären die Drähte nicht zufällig entdeckt worden, hätte das einen bösen Unfall zur Folge haben können.

Steckerlleger an der Tagesordnung

In Innsbruck warnte am 26. August die Mountainbike Initiative Tirol (MIT) vor einer Nagelbrettfalle am Arzler Alm-Trail. Bis auf einen Patschen sei zum Glück noch nichts passiert. "Aber es ist schon unfassbar und sehr gefährlich", sagt MIT-Obmann Patrick Meraner, "da setzt man sich jahrelang für einen legalen Trail ein, und dann so etwas." Dabei wundere ihn vor allem der Aufwand, den die "leider schon zur Gewohnheit gewordenen" Steckerlleger betreiben: "Der Arzler Alm-Trail befindet sich großteils im unwegsamen Gelände weitab der Wandersteige. Trotzdem hatten wir schon zahlreiche große Holzteile in uneinsehbaren Kurven oder Landungen. Die lagen nicht zufällig dort." Wer extra dorthin gehe, um die Strecke zu sabotieren, habe wohl eine sehr konkrete Absicht.

Mountainbiker, die auf Trails unterwegs sind, kennen die leidige Thematik rund um Fallen und Hindernisse. In der Regel handelt es sich dabei um sogenannte Steckerlleger, die ihrem Unmut über das – mangels Alternativen – oft illegale Befahren von Wandersteigen Luft machen, indem sie den Weg durch Platzieren von Gehölz oder anderen Hindernissen möglichst unfahrbar machen. Dass sie damit auch andere Wanderer behindern und zudem ernsthafte Verletzungen der Biker in Kauf nehmen, stört die Täter wenig. Die zwei aktuellen Fälle aus Wien und Innsbruck betreffen jedoch ausgewiesene Mountainbikestrecken. Zudem wurden dort künstliche Fallen gebaut – Drähte gespannt und Nagelbretter vergraben –, was eine neue Qualität von Heimtücke darstellt.

Drahtfallen kommen Mordversuch gleich

Armin Kaltenegger, Jurist beim Kuratorium für Verkehrssicherheit, erklärt, warum derlei gefährliche Sabotageaktionen weit mehr als ein Kavaliersdelikt sind: "Das ist nicht nur fahrlässige Körperverletzung, sondern vorsätzliche, wenn nicht sogar absichtliche." Wobei derartige Fallen auch zu tödlichen Verletzungen führen könnten, und in dem Fall wäre laut Kaltenegger von "vorsätzlichem Herbeiführen des Todes, also Mord", zu sprechen. "Wenn jemand einen Draht unsichtbar in Kopfhöhe spannt, so ist das sicher ein Mordversuch", sagt der Jurist.

Die Täter haben mit schwerwiegenden Konsequenzen auf zwei Ebenen zu rechnen. Die strafrechtliche Komponente werde auf eine Geld- und wahrscheinlich auch auf eine Freiheitsstrafe hinauslaufen – je nach Schwere der Verletzungen und Art der Falle. Dazu kommt die zivilrechtliche Komponente, bei der es um Schmerzensgeld und Schadenersatz, sowohl für Mensch als auch Material, geht. "Bei einem Vorsatz steigt jede Versicherung aus", gibt Kaltenegger zu bedenken.

Dieselben Konsequenzen auf illegalen Trails

Die eingangs erwähnten Fälle spielten sich auf offiziellen und ausgewiesenen Mountainbikestrecken ab. Doch auch auf Steigen und Wanderwegen, auf denen Biken ausdrücklich verboten ist, haben Saboteure mit denselben rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. "Es ist im Grunde egal, ob das auf einem erlaubten oder illegalen Weg passiert", erklärt Kaltenegger. Der Jurist erläutert das mit einem Vergleich: "Derartige Fallen sind keine gesellschaftlich anerkannte Lösung für das Problem mit illegalen Trails. Wenn dem so wäre, könnte ich Mountainbiker ja gleich erschießen, sobald sie auf unerlaubten Strecken unterwegs sind."

Etwas differenzierter verhält es sich mit den klassischen Steckerllegern. Sie machen Trails unfahrbar, indem sie Geäst oder Steine in den Weg legen. In solchen Fällen, in denen keine technischen Fallen gebaut werden, trifft die Mountainbiker eine Mitverantwortung. Denn, so Kaltenegger: "Man muss immer, auch auf eigens für Biker angelegten Strecken, auf Sicht fahren." Wer also wegen eines Asts auf dem Trail zu Sturz kommt, auch wenn dieser absichtlich dort platziert wurde, hat auch Eigenverantwortung. "Wenn dies durch ein Unwetter passiert wäre, müsste der Mountainbiker auch so fahren, dass er rechtzeitig anhalten kann", erklärt der Jurist. Das gilt auch für gebaute Sprünge auf legalen Trails, gibt Kaltenegger zu bedenken.

In Wien werden neben dem Verein Wienerwald Trails auch der örtliche Tourismusverband und die Grundbesitzer eine Anzeige gegen unbekannt erstatten. Die Polizei ermittelt bereits. In Innsbruck wartet man vorerst ab, ob es zu weiteren Sabotageaktionen kommt. In der Zwischenzeit sind alle Mountainbiker im Wienerwald und auf dem Arzler Alm-Trail angehalten, vorsichtig zu fahren und etwaige Beobachtungen sofort an die Trailerhalter oder die Polizei zu melden. Allen Steckerllegern sei der aufsehenerregende Fall einer Kanadierin ins Stammbuch geschrieben, die durch Wildkameras als Fallenstellerin überführt und verurteilt wurde. (Steffen Arora, 29.8.2017)