"Medial wird es oft so dargestellt, als ob man da eine Liste hätte und nur ein paar Leute streichen müsste, und dann sind sie nicht mehr Österreicher. Das geht in einem Rechtsstaat nicht."

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STANDARD: Sie prüfen derzeit eine Liste mit rund 18.500 mutmaßlich illegalen Doppelstaatsbürgerschaften von Austrotürken. Wie viele davon könnten legal sein?

Werner Sedlak: Schwer zu sagen. Es sind wohl auch viele dabei, die zu Recht auch Türken sind, zum Beispiel Kinder aus binationalen Ehen. Oder weil sie als Asylwerber ins Land gekommen sind, da gab es eine Zeit lang ja auch einige.

STANDARD: Lange Zeit waren Doppelstaatsbürgerschaften kein großes Thema. Jetzt ist es plötzlich Wahlkampfthema – und eines, das Ihrer Behörde sehr viel Arbeit macht.

Sedlak: Prüfverfahren hatten wir immer schon. Neu ist, dass wir jetzt eine Liste haben, mit enorm vielen Fällen, die von einer Partei übermittelt wurde und medial hochgespielt wurde. Fürs Bearbeiten dieser Liste nehmen wir zwanzig neue Mitarbeiter auf, befristet auf ein Jahr. Es ist unmöglich, das mit bestehenden Ressourcen abzudecken.

STANDARD: Diese 20 Mitarbeiter kümmern sich ausschließlich um die Liste?

Sedlak: Ja. Man darf nicht vergessen: Wir haben pro Jahr durchschnittlich 700 Feststellungsverfahren. 18.500 Personen – das ist in Vielfaches davon. Medial wird es oft so dargestellt, als ob man da eine Liste hätte und nur ein paar Leute streichen müsste und dann sind sie nicht mehr Österreicher. Das geht in einem Rechtsstaat nicht. Und es ist gut, dass es nicht geht.

STANDARD: Wie läuft so ein Verfahren ab?

Sedlak: Ich muss jeden einzelnen Akt vorprüfen. Ein Aktenband hat mehrere hundert Seiten, manche Fälle umfassen sogar mehrere Bände, die muss ich mir alle anschauen. Allein diese Vorarbeit dauert eine gewisse Zeit – und dann kommt es erst zum Verfahren. Je nachdem, wann die betreffende Person die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat, waren damals unterschiedliche Gesetze anwendbar. Wir machen eine Anfrage bei der ausländischen Behörde, auch wenn wir im Fall der Türkei wissen, dass es wahrscheinlich erfolglos sein wird. Dann muss ich die Personen anschreiben und laden. Da kommt dann oft ein Vorbringen, das ich rechtlich würdigen muss, daraus ergeben sich dann vielleicht weitere Verfahrensschritte. Das ganze mal 18.000. Das ist sehr viel.

STANDARD: Irgendeine Schätzung, wann Sie mit der Liste fertig sein werden?

Sedlak: Nein. Nicht, weil ich es Ihnen nicht sagen will, sondern weil ich es ehrlich gesagt selber nicht weiß – weil es stark darauf ankommt, wie sich die Parteien beteiligen. Es gibt zwei Extreme: Ein Extrem ist, dass wir die Partei anschreiben und sie gar nicht reagiert – und wir haben sonst gar keine Indizien. Dann ist die Verfahrensdauer entsprechend kurz. Wenn jemand sich einen Anwalt nimmt und zehn Schriftsätze einbringt, die man alle werten muss, dann dauert es entsprechend länger. Da gibt es eine große Bandbreite.

STANDARD: Dass Sie bis Ende 2017 mit der Liste fertig sind, ist unrealistisch?

Sedlak: Vollkommen unrealistisch.

STANDARD: Und bis Ende 2018?

Sedlak: Kommt auf die Personalressourcen an. Die neuen Mitarbeiter werden viel zuarbeiten und Standardsachen machen, aber die Beurteilung, ob eine Person die Staatsbürgerschaft verliert, liegt bei einem erfahrenen Referenten oder Referentin. Mit so einer Entscheidung sind ja Rechtsfolgen verbunden, damit gehe ich sicher nicht leichtfertig um. Da Schnellverfahren zu machen, dafür bin ich als Behörde nicht zu haben.

STANDARD: Was passiert, wenn Sie den Verlust der Staatsbürgerschaft feststellen?

Sedlak: Dann muss es erst rechtskräftig werden. Da gibt es eine Frist von vier Wochen, da kann die betroffene Person ein Rechtsmittel erheben, das geht dann zum Landesverwaltungsgericht, das entscheidet, ob die Entscheidung richtig war oder nicht. Der Verlust ist erst dann aktenkundig, wenn die Frist abgelaufen ist oder das Gericht entschieden hat. Wenn dann Tausende Verfahren aufs Gericht zukommen, wird das auch nicht ein paar Wochen abgehandelt sein.

STANDARD: An Ihrer Behörde gibt es viel Kritik – Einbürgerungsverfahren dauern ewig.

Sedlak: Wir werden besser. Wir schaffen jetzt deutlich mehr Einbürgerungen. Verfahren dauert oft lange, weil es nicht leicht ist, Unterlagen aus dem Herkunftsstaat zu bekommen – eine Geburtsurkunde aus Indien zum Beispiel.

STANDARD: Manche Verfahren dauern aber auch lange, weil Mitarbeiter ausscheiden – und weil die Akten dann zu anderen Mitarbeitern wandern, die sich erst einlesen müssen. Die Fluktuation in Ihrer Behörde ist hoch.

Sedlak: Ja. Und die Fluktuation hat sich nicht gebessert, weil wir sogar stärker belastet waren: Wir haben ja zum Glück neue Mitarbeiter bekommen. Die müssen aber eingeschult werden. Dadurch gibt es eine Doppelbelastung der erfahrenen Referenten. Das hilft natürlich nicht, eine Fluktuation zu mindern. Aber wenn die neuen Kollegen alle fertig ausgebildet sind und ihre Referate haben, wird sich das mit Sicherheit bessern.

STANDARD: Was sind wichtige Kriterien bei der Aufnahme neuer Mitarbeiter – zählt Mehrsprachigkeit dazu?

Sedlak: Belastbarkeit. Unsere Mitarbeiter sitzen jeden Tag zumindest vier Stunden in einem Kundenverkehr. Es ist ein sehr emotionaler Bereich, das ist verständlich, es geht ja darum, ob die Leute dableiben können oder nicht, ob die Familie herkommen kann oder nicht. Das äußert sich in der Kommunikation. Dafür braucht man eine gewisse Ruhe. Das ist für mich das Kriterium Nummer eins. Wenn die Person zusätzlich Fremdsprachen kann, ist es nice to have. Aber das ist kein Kriterium, das bei mir an erster Stelle steht.

STANDARD: Am 15. Oktober kann jeder vierte Wiener nicht an der Wahl teilnehmen, weil er nicht Österreicher ist. Ihrer Schätzung nach: Wie viele wären gerne eingebürgert, scheitern aber an den hohen Hürden?

Sedlak: Wir wissen natürlich nicht, wie viele keinen Antrag stellen, weil sie wissen, dass sie die Kriterien nicht erfüllen. Bei vielen Personen ist es aber so, dass sie einen Antrag stellen und wir sagen ihnen, das geht sich nicht aus – die ziehen dann den Antrag zurück, weil es ja mit Kosten verbunden ist. Dann kommt es erst gar nicht zu einem abweisenden Bescheid.

STANDARD: Woran scheitert es am häufigsten: an den Einkommensgrenzen?

Sedlak: Das Einkommen ist die größte Hürde – weil es ja nicht nur um die Einkünfte geht, sondern auch um die regelmäßigen Aufwendungen, die man gegenrechnen muss. Oft sind es auch irgendwelche Verkehrsstrafen, kurz vor der Antragstellung, die zum Problem werden. Das ist eine Tendenz die häufiger wird. An den anderen Kriterien scheitert es meistens nicht – am Staatsbürgerschaftstest oder an den Deutschkenntnissen. Die meisten Leute erbringen das Sprachniveau.

STANDARD: Das Fremdenrecht wird sehr oft geändert. Wie bringen Sie alle Mitarbeiter auf den neuesten Stand?

Sedlak: Das ist für uns, neben steigenden Antragszahlen und dem Kundenverkehr, die größte Herausforderung. Das Fremdenrecht ändert sich extrem oft, allein im letzten Dreivierteljahr waren es vier Novellen. Je nach Zeitpunkt des Antrags muss man unterschiedliche Gesetze berücksichtigen. Das ist eine Riesen-Herausforderung.

STANDARD: Wie viele Wochen sind Sie mit einer Novelle beschäftigt?

Sedlak: Wir fangen möglichst frühzeitig an, damit die Leute bei Inkrafttreten schon geschult sind. Das geht über mehrere Wochen. Aber Kollegen kommen auch in der Praxis immer wieder mit Fragen, die man im Vorfeld nicht bedacht hat. Das ist ein schwieriges Thema.

STANDARD: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum in diesem Bereich so oft novelliert wird?

Sedlak: Weil das ein gesellschaftspolitisches Thema ist, wo offenbar der Bedarf gesehen wird, dass man so oft anpasst. Aber da tu ich mir schwer, das zu beantworten. (Maria Sterkl, 22.9.2017)