EU-Staaten dürften Arzt Adelsmayr nicht nach Dubai ausliefern, auch wenn es einen Haftbefehl gäbe.

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Wien – Der Bad Ischler Mediziner Eugen Adelsmayr, in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu lebenslanger Haft verurteilt, kann beruhigt ins EU-Ausland ausreisen. EU-Staaten müssten einen Auslieferungsantrag der VAE ablehnen, dürften den Anästhesisten also nicht ausliefern. Das ist die Folge eines Entscheids, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 6. September per Beschluss, also ohne Verhandlung, getroffen hat.

Die Vorgeschichte: Nach dem Tod eines Patienten in den VAE wurde der Arzt 2012 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt, der Staatsanwalt hatte die Todesstrafe beantragt. "Dieses Verfahren kann jederzeit wiederaufgenommen werden und zu einer Verurteilung des Betroffenen zur Todesstrafe führen", schreibt der EuGH. Auch in Österreich wurde ermittelt, dieses Verfahren wurde eingestellt.

Kein Vortrag in Deutschland

Der EuGH kam ins Spiel, weil Adelsmayr, 2014 zu einem Vortrag nach Deutschland eingeladen, nicht klären konnte, ob ihm beim Aufenthalt im EU-Ausland eine Auslieferung droht. Er sagte den Vortrag ab, der Veranstalter klagte ihn auf 150 Euro Pönale. Die Linzer Bezirksrichterin involvierte den EuGH mit den Fragen: Darf der Bürger eines EU-Landes (Österreicher Adelsmayr), der sich in einem anderen EU-Staat (Deutschland) aufhält, an einen Drittstaat (VAE) ausgeliefert werden, wenn das Aufenthaltsland (Deutschland) eigene Bürger nicht ausliefert? Kann ein EU-Land das Auslieferungsersuchen eines Drittstaats ablehnen, so sein Verfahren nicht fair war?

Der EuGH sagt Nein: "Das Auslieferungsersuchen eines Drittstaats betreffend einen Unionsbürger, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch macht (...) und sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, ist von diesem (...) abzulehnen, wenn (...) im Auslieferungsfall das ernsthafte Risiko der Todesstrafe besteht."

Adelsmayr ist ob seiner wiedergewonnenen Reisefreiheit "erfreut". (Renate Graber, 12.9.2017)