Wien – "Es ist ganz eindeutig, dass sich irgendwer heute in diesem Saal strafbar gemacht hat", stellt Richter Philipp Schnabel völlig korrekt fest. Anita B. meint er damit nicht, die ist nämlich wegen Körperverletzung angeklagt und hat das Recht zu lügen. Anders sieht es mit ihren zwei Freundinnen beziehungsweise Jennifer H. und deren beiden Bekannten aus. Die beiden Gruppen treten als Zeuginnen auf – und erzählen Geschichten, die sich wechselseitig ausschließen.

Es geht um den Morgen des 26. Februar, Ort der Handlung ist die Damentoilette eines Lokals in der Wiener Innenstadt. Am Ende einer Faschingsfeier ging die 22-jährige Angeklagte mit drei Freundinnen noch auf das WC. Eine der Begleiterinnen wollte austreten und pochte erfolglos gegen die verschlossene Kabine. "Dann ist die Frau H. herausgekommen und hat zu schimpfen begonnen", erinnert sich die Unbescholtene.

Mit Hinterkopf gegen Wand

Jennifer H., 29 Jahre alt, soll auch den Body-Mass-Index der Angeklagten unhöflich kommentiert haben. "Ich wollte den Streit schlichten, da wollte sie mich plötzlich am Hals packen", schildert B. jedenfalls. "Ich habe mich geschreckt und sie weggestoßen, sie ist nach hinten hingefallen und hat sich den Hinterkopf angestoßen. Mehr ist nicht passiert."

"Offensichtlich ist aber etwas passiert", wirft Schnabel ein. Denn kurz darauf wurden bei H. im Spital ein Nasenbeinbruch, eine Gehirnerschütterung und eine Bauchdeckenprellung festgestellt. Beachtliche drei Wochen Krankenstand waren die Folge, sie will 1.540 Euro Schmerzensgeld und 200 Euro für die psychische Beeinträchtigung.

Die Verletzungen müsse sich H. danach zugezogen haben, mutmaßt die Angeklagte. Die Frau sei stark alkoholisiert gewesen, ein Sturz auf der Treppe sei eine Möglichkeit.

Alkoholinduzierte Antiperistaltik

Jennifer H. bestreitet das und erzählt eine andere Geschichte. "Ich habe ein bisschen was getrunken. Leider habe ich etwas getrunken, was nicht so gut war, daher ging ich auf das WC." – "Ein bisschen was?", fragt der Richter misstrauisch. "Es war schon mehr. Ich war stark alkoholisiert", gibt die Zeugin zu. In der WC-Kabine gab sie sich deshalb der Antiperistaltik hin, als gegen die Tür gepocht wurde.

"Ich bin dann raus. Da ist mir leider die Meldung rausgefallen, die ich mir nur gedacht habe, dann ist es zu einem Gerangel gekommen." – "Da fehlt jetzt etwas. Der Satz", unterbricht Schnabel. Er lautete: "Sie kann eh scho rein, die blade Sau." B. habe ihr daraufhin jedenfalls einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, dabei sei die Nase gebrochen.

Sie habe zwar Erinnerungslücken, die Angreiferin sei aber eindeutig die Angeklagte gewesen. "Das wird die Dame gewesen sein. Die anderen drei Mädels waren, entschuldigen Sie die Aussage, sehr schmal von der Statur." Ein weiteres Indiz: Die Angeklagte war als Indianerin verkleidet.

Viele verschiedene Versionen

Die jeweiligen Begleiter stützen die Versionen ihrer Seite. "Es ist herrlich, wie viele Versionen es von dem Vorfall gibt", merkt Schnabel einmal an. Denn die Angaben über die Personenanzahl in der Toilette, ob diese eine Schwingtür hatte oder nicht, wer wen zuerst angegriffen hat und ob sich die Verletzte auf Hinterkopf oder Nase gegriffen hat, divergieren erheblich. Und interessanterweise hat nur eine der fünf anderen Damen den entscheidenden Körperkontakt zwischen B. und H. beobachtet, alle anderen waren anderweitig beschäftigt. Diese Zeugin ist wiederum eine Freundin der Angeklagten.

Schnabel glaubt schließlich aber doch dem Opfer. Die Verletzungen würden zu ihrer Geschichte passen, an eine Notwehrsituation glaubt er nicht. Unter Tränen hört die arbeitslose Angeklagte, wie sie nicht rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft und 1.540 Euro Schmerzensgeld verurteilt wird. (Michael Möseneder, 27.9.2017)