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Die Bankpensionisten der Nationalbank haben einen jahrelangen Rechtsstreit verloren.

Foto: Reuters/Föger

Wien – Die Bezieher von Notenbankpensionen und der Zentralbetriebsrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) haben ihren Kampf gegen Einschnitte in die Bankpensionen ("Luxuspensionen") nun endgültig verloren.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, die außerordentliche Revision von neun kampfeslustigen Notenbankern und dem Zentralbetriebsrat zurückzuweisen. Gescheitert sind sie zugleich mit ihrem Anliegen, die Causa vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bringen. Mit der entsprechenden "Anregung zur Vorlage an den EuGH" hat sich der OGH inhaltlich gar nicht auseinandergesetzt – aus formalrechtlichen Erwägungen. Das geht aus dem Beschluss des OGH hervor, der bereits am 25. Juli gefasst und am 4. September im Rechtsinformationssystem RIS veröffentlicht wurde.

Die wenigen Pensionisten der Nationalbank mit einer extra hohen Pension werden Kürzungen hinnehmen müssen, berichtet die Tageszeitung "Der Standard". Der Oberste Gerichtshof hat ihren Einspruch als letzte Instanz abgelehnt. Beitrag aus der ZiB um 13 Uhr.
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Letzte Instanz

Zuvor hatte schon das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Berufung der Bankpensionisten gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts abgeschmettert und die Vorlage beim EuGH abgelehnt. Nun ist der innerstaatliche Rechtszug ausgeschöpft.

Begonnen hat der Kampf der Kläger 2015, als das teils in Verfassungsrang stehende Sonderbezügebegrenzungsgesetz (SPBegrG) in Kraft trat. Selbiges sieht die schrittweise Kürzung von Spitzenpensionsbezügen in diversen Institutionen vor, und zwar um bis zu 10,25 Prozent. Betroffen sind auch sogenannte Bankpensionisten der OeNB – das sind Mitarbeiter, die bis Ende 1997 angestellt wurden und für die das Dienstrecht DB 1 oder DB 2 gilt. Ihre Pensionen (bis zu 85 Prozent des letzten Aktivbezugs) zahlt die OeNB.

57 Betroffene

Von den Einschnitten Betroffene haben in der Folge geklagt. Sie berufen und beriefen sich auf privatrechtliche Einzelverträge mit der OeNB. Der Eingriff in solche Verträge sei verfassungswidrig, argumentierten die Kläger und involvierten im Rahmen des Zivilverfahrens den Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Im Rahmen dieses Verfahrens rechnete die OeNB vor, dass von den Kürzungen 57 Bankpensionisten betroffen seien, die höchste monatliche Bruttopension dieser Gruppe liege bei 34.400 Euro, die durchschnittliche bei 17.500 Euro. Diese "Durchschnittspensionisten" koste das Gesetz 10,45 Prozent ihrer Pensionszahlung. Bei den Beziehern von Höchstpensionen seien es 16,11 Prozent.

Betriebsrat lotet weitere Schritte aus

Der VfGH ließ die Notenbanker abblitzen, er hat keine Verfassungswidrigkeit geortet. Die Kläger haben daraufhin daraufhin ihr Verfahren vor den Zivilgerichten fortgesetzt, um "unionsrechtliche Aspekte" abzuklären, wie sie damals argumentierten. Allerdings seien diese Aspekte zu spät ins prozessuale Spiel gebracht worden, hält der OGH in seinem Beschluss fest.

Bedeutet das nun das Ende des Kampfes der Notenbankpensionisten? Das ist noch nicht klar, erklärt OeNB-Zentralbetriebsratschef Robert Kocmich auf Anfrage des STANDARD. Man werde nun ausloten, "ob und was wir rechtlich noch tun können". (Renate Graber, 19.9.2017)