Nicht alles, was wie ein Fluchtweg aussieht, ist auch einer. Denn tatsächlich ist die Tür am Ende des Ganges mehrfach versperrt …

Foto: Thomas Rottenberg

... das Fahrradabstellen ist hier aber dennoch verboten.

Foto: Thomas Rottenberg

Einige hatten ja geglaubt, der "Patient" sei verzogen. Oder verstorben. Jedenfalls war es ein paar Jahre ruhig gewesen: Keine aufgestochenen Reifen. Keine abgeschraubten Ventile. Keine gelockerten Radmutter oder Sättel. Keine "Geiselnahme" durch herrenlose Billigschlösser. Kein Kleber auf Sätteln und Griffen: Vor etwa zwei Jahren hatte der "Patient" seine "Arbeit" eingestellt. Neben dem Lift, im Hof und am Gang angekettete Fahrräder blieben unbehelligt. (Außer sie standen wirklich blöd: Dann klebte man ein Post-it mit "Bitte anderswo" drauf. Erledigt.)

Der "Patient" erwacht

Doch dann war August. Ein Gratisblatt schlagzeilte, dass Fahrradabstellen am Gang 21.000 Euro Strafe koste. Es war dies das grandios überzogen-verdichtete Substrat einer Story über feuerpolizeiliche Auflagen die am 6. August im Standard gestanden hatte: Streng genommen könnte man sogar Fußabstreifer vor der Tür kriminalisieren … Der "Patient" erwachte. Kopierte den Gratiszeitungs-Artikel. Plakatierte. Am schwarzen Brett. Im Lift. Und, mit Pattex, auf Fahrradsitze. Dann verschwanden wieder Ventile. Wurden Muttern gelockert und Reifen geschlitzt.

Die Räder sind jetzt weg. Alle. Doch der Patient hat Blut geleckt – und ein neues Ziel: Kinderwägen. Die füllt er mit Wasser, Erde und Müll. Denn sie müssen weg. Auch aus Ecken, in die im Brandfall niemand rennen würde. Egal. Es geht ja ums Rechthaben: Da spielen solche Details keine Rolle. (Thomas Rottenberg, 19.9.2017)