Ein Mann wird nach schweren Gewalttaten an seiner Frau von dieser für sechs Monate aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen. Eines Nachts kehrt er zurück und ermordet seine Gattin und seine zwei Töchter. Dann tötet er sich selbst, Tage davor war er, scheinbar kooperativ, in der Täterberatung gesessen.

Ein Bursch, 18 Jahre alt, passt seine Schwester auf der Straße ab. Mit einem Messer sticht er auf sie ein. Die 14-Jährige stirbt. In der Woche davor war sie nach häuslichen Konflikten in eine Krisenunterkunft gezogen. Angst vor einem Angriff habe sie nicht geäußert, heißt es dort.

Wie kommt es zu derlei Wahnsinnstaten im Abstand von nur zwei Tagen? Warum hatte im Vorfeld offenbar niemand die akute Gefahr erkannt? Wie ist zu erklären, dass beide Verbrechen im Migrantenmilieu geschahen, im ersten Fall unter türkischen, im zweiten unter afghanischen Einwanderern – wie Abschottungsbefürworter in den sozialen Medien frenetisch wiederholen? So lauten jetzt die vielfach gestellten Fragen.

Die Antworten darauf weisen auf Schwachpunkte in einem System hin, das mit viel Ehrgeiz angetreten ist, um die Schwächeren – in einer patriarchalen Gesellschaft sind das allermeist die Frauen und Kinder – vor Gewalt in ihrem persönlichen Umfeld zu bewahren. In der Familie und der Beziehung, wo Stabilität und Geborgenheit vermittelt werden, die aber auch Orte brutalster Macht- und Gewaltausübung sind: eine Erkenntnis, die der feministischen Bewegung zu verdanken ist, die im Zuge des derzeitigen Rechtsrucks scheel betrachtet wird.

Wegweisung als Exportartikel

Tatsächlich war – und ist – das seit 1997 in Österreich geltende Gewaltschutzgesetz ein großer Wurf. Das dahinterstehende Konzept, dass nicht die Opfer häuslicher Gewalt, sondern die Täter den Wohnort zu verlassen haben – also weggewiesen werden -, wurde zum rechts- und sozialpolitischen Exportartikel für eine Reihe anderer Staaten.

Doch eine Wegweisung kann eine innerfamiliäre Gewaltspirale nur unterbrechen, kann sie nicht beenden. Das geht nur durch Verhaltensänderungen, die wiederum eine Einstellungsänderung bei Täter und Opfer voraussetzen. Bis es dazu kommt, müssen die Opfer beschützt werden. Das sind die Herausforderungen, bei denen das System zum Teil versagt – denen also mit zusätzlichen Maßnahmen begegnet werden sollte.

Danger-Assessment

Ratsam wäre es etwa, dass Methoden der Risikoeinschätzung häuslicher Gewalttäter wie der in den USA entwickelte Danger-Assessment-Fragenkatalog in allen hochgefährlichen Fällen zum Einsatz kommen. Bisher geschieht das in Österreich nicht flächendeckend. Erfragt wird dabei etwa das Ausmaß des vom Gewalttäter bisher an den Tag gelegten Besitzdenkens gegenüber Frau, Kind und anderen Familienangehörigen. Auf diese Art, so Rosa Logar von der Wiener Interventionsstelle, könnten auch potenziell gefährliche Vorstellungen von Familienehre unter Migranten rechtzeitig erkannt werden.

Ernsthaft geprüft sollte aber auch werden, ob das Mittel der Untersuchungshaft in hochgefährlichen Fällen tatsächlich zu zaghaft angewandt wird, wie Frauenberaterinnen kritisieren. Zwar weist man das im Justizministerium zurück und betont, dass eine Festnahme aufgrund der Scheinkooperation des späteren Täters nicht möglich gewesen wäre. Doch vom Einzelfall abgesehen: In etlichen anderen Fällen hätte man durch U-Haft das Schlimmste abwenden können. (Irene Brickner, 19.9.2017)