Wien – Das Parlament hat einstimmig die Aufgaben des Nationalfonds aktualisiert. Die Aufgabe der Neugestaltung der österreichischen Ausstellung in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau soll um die Gewährleistung ihres Betriebs und um die Verwaltung der bisherigen Ausstellung erweitert werden, erklärte der Nationalfonds in einer Aussendung.

Auftrag fortgesetzt

Bisher war der Nationalfonds mit der Koordinierung der Neugestaltung der 1978 eröffneten Dauerausstellung und aller damit verbundenen Arbeiten, etwa der Sanierung des Ausstellungsgebäudes, betraut. Nach der Eröffnung der neuen Ausstellung soll sich der Nationalfonds nun auch um deren Betrieb kümmern und die bisherige Ausstellung verwalten. Das umfasst die inhaltliche Betreuung und technische Wartung und Instandhaltung der neuen Ausstellung, aber auch die konservatorische Betreuung der Originalobjekte. Dazu kommt die Abwicklung von Zahlungen an Vertragspartner und die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten im Rahmen des Zustiftungsvertrags mit der Stiftung Auschwitz-Birkenau.

Der Nationalfonds wird zudem für die Beantwortung von Anfragen zur neuen und alten Ausstellung sowie zum Themenkomplex Österreich-Auschwitz zuständig sein und die Website der Ausstellung technisch und redaktionell betreuen.

Förderung und Verbreitung von Wissen um NS-Zeit

Festgeschrieben sind im neuen Gesetzeswortlaut nun auch die Unterstützung und Beratung von NS-Opfern und ihren Angehörigen und die Förderung und Verbreitung von Wissen über den Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer sowie die Wahrung des Andenkens an die Opfer.

Dazu zählen die geordnete Erfassung und Bewahrung der von Nationalfonds und Allgemeinem Entschädigungsfonds erstellten Verfahrens- und Verfolgungsdokumentation, die Sammlung, wissenschaftliche Erforschung und Dokumentation von lebensgeschichtlichen Zeugnissen von NS-Opfern, die Bereitstellung und Vermittlung von Informationen zu NS und Entschädigungs- und Restitutionsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und die Erleichterung des Zugangs zu den betreffenden Materialien, die Beantwortung von Anfragen in Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und dessen Folgen in Österreich sowie die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen, Gedenk- und Forschungseinrichtungen.

Zwischen dem Nationalfonds und vielen Antragstellern und ihren Familien sei ein Vertrauensverhältnis entstanden, aufgrund dessen sich Menschen an den Fonds als Auskunfts- und Servicestelle wenden. Durch die Unterstützung und Beantwortung trage der Nationalfonds dem Gedanken der besonderen Verantwortung über die materiellen Aspekte hinaus Rechnung, hieß es.

Hannah Lessing erfreut

"Es freut mich, dass sich Österreich weiterhin zu seiner Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus bekennt und für ihre Anliegen und die ihrer Angehörigen da ist", erklärte Nationalfonds-Generalsekretärin Hannah Lessing. "Die Erweiterung und Präzisierung seiner Aufgaben ermöglicht dem Nationalfonds, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts im Übergang von der Erlebnis- zur Erinnerungsgemeinschaft angemessen zu begegnen, um das Vermächtnis der Opfer für die nachfolgenden Generationen zu bewahren und zu vermitteln." (red, 21.9.2017)