Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs tagen bis zum 14. Oktober.

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Wien – Der Verfassungsgerichtshof prüft in seiner am Donnerstag startenden Herbstsession unter anderem die gesetzliche Werbeabgabe. 23 Zeitungs- und Zeitschriftenverlage fühlen sich durch sie steuerlich ungleichbehandelt. Sie müssen für ihre Printinserate Abgabe zahlen, Online-Werbung ist dagegen steuerfrei.

Die Verlage haben Einsprüche gegen die Abgabenbescheide für 2015 eingelegt, wurden vom Bundesfinanzgericht abgewiesen und wandten sich an den VfGH. Die Werbeabgabe gilt in Print, Radio und TV, auch auf Plakaten, die mittlerweile sehr bedeutsame Online-Werbung ist in dem Gesetz aus dem Jahr 2000 nicht enthalten. (APA, 21.9.2017)