Seit 1. Oktober dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten – wie in insgesamt 24 Ländern weltweit. In Österreich wird es noch bis 1. Jänner 2019 dauern.

Foto: APA/Tobias Schwarz

Die Ehe für alle wird in Österreich immer wieder heiß diskutiert. Viele Menschen fragen sich, welche Rechte homosexuelle Paare hierzulande aktuell haben. Wir haben einige Fragen zur "Homo-Ehe" beantwortet.

Dürfen homosexuelle Paare in Österreich heiraten?

Derzeit noch nicht, aber bald. Die Ehe für alle gibt es in Österreich noch nicht, für homosexuelle Paare besteht allerdings seit 2010 die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Der Staat erkennt die Partnerschaft somit rechtlich an, und das Paar darf einen gemeinsamen Familiennamen wählen. In einigen Punkten ist die eingetragene Partnerschaft der Ehe jedoch nicht gleichgestellt.

Am Dienstag hat der Verfassungsgerichtshof bekanntgegeben, die Ehe für alle in Österreich ab 1. Jänner 2019 zu ermöglichen.

Wann kann die erste gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen werden?

Die bisherigen Bestimmungen (Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare, eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare) bleiben gemäß dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bis 31. Dezember 2018 in Kraft, wenn der Gesetzgeber, also das Parlament, sie nicht schon vorher aufhebt oder ändert. Gleichgeschlechtliche Paare können daher spätestens nach dem 31. Dezember 2018 heiraten.

Gilt das auch für die Paare, die eine Beschwerde eingebracht haben?

Nein. Für jene Paare, die beim Verfassungsgerichtshof bereits vor dem aufhebenden Erkenntnis eine entsprechende Beschwerde eingebracht haben, gilt die Aufhebung ab der Zustellung der Entscheidung des Gerichts. Sie können daher auch vor dem 31. Dezember 2018 eine Ehe eingehen, wenn nicht andere Hindernisse dagegen sprechen. Neben dem Anlassfall, aufgrund dessen der Verfassungsgerichtshof das Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet hat, sind noch vier weitere Fälle anhängig.

Warum hat der Verfassungsgerichtshof das Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz nicht aufgehoben?

Das Gesetz sollte als Rechtsrahmen für bestehende Partnerschaften aufrecht bleiben. Der Status von Paaren, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, bleibt unverändert, mit allen Rechten und Pflichten.

Müssen eingetragene Partner jetzt auch noch zusätzlich heiraten?

Ja, wenn sie künftig als verheiratet gelten wollen. Nein, wenn sie mit ihrem bisherigen Status als eingetragene Partner zufrieden sind.

Was müssen Menschen in einer eingetragenen Partnerschaft tun, damit sie heiraten können?

Sofern es sich nicht um die beim Verfassungsgericht anhängigen Anlassfälle handelt, müssen sie das Ende der vom Gericht gesetzten Frist (31. Dezember 2018) beziehungsweise das frühere Inkrafttreten einer allfälligen Neuregelung durch den Gesetzgeber abwarten. Sobald ihnen die Ehe offensteht, müssen sie sich wie verschiedengeschlechtliche Paare bei ihrem zuständigen Standesamt zur Eheschließung anmelden.

Ist eine bestehende eingetragene Partnerschaft ein Ehehindernis?

Prinzipiell können Personen laut Paragraf 9 Ehegesetz erst dann heiraten, wenn eine existierende eingetragene Partnerschaft für nichtig erklärt oder aufgelöst worden ist. Ob diese Regelung auch für Paare gilt, die bereits in eingetragener Partnerschaft leben und zusätzlich heiraten wollen, entscheiden die zuständigen Behörden und Gerichte.

Können sich jetzt auch verschiedengeschlechtliche Paare verpartnern?

Aufgrund der Rechtslage nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichts ist das spätestens nach dem 31. Dezember 2018 möglich. Verschiedengeschlechtliche Paare haben dann so wie gleichgeschlechtliche Paare eine Wahlmöglichkeit. Der Gesetzgeber könnte aber eine Neuregelung beschließen, die eine andere Rechtslage bringt.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft?

Mittlerweile ist die eingetragene Partnerschaft der Ehe schon sehr ähnlich. Seit ihrer Einführung im Jahr 2010 hat es immer wieder Gesetzesänderungen gegeben, bei denen gleichgeschlechtlichen Paaren mehr Rechte zugestanden wurden. So sind die meisten Unterschiede heutzutage symbolischer Natur, wohl um die eingetragene Partnerschaft im Gegensatz zur Ehe als "lockere" Beziehung zu kennzeichnen.

Bei einer eingetragenen Partnerschaft gibt es, anders als bei der Ehe, kein Verlöbnis – und damit auch keine Ersatzansprüche, sollte die versprochene Partnerschaft letztlich doch nicht eingegangen werden. Eingetragene Partnerschaften können nur von zwei volljährigen Partnern eingegangen werden – eine Ehe ist unter Umständen bereits ab dem Abschluss des 16. Lebensjahrs möglich.

Auch in einigen Formulierungen gibt es Unterschiede – so besteht, anders als bei einer Ehe, bei der eingetragenen Partnerschaft keine Treuepflicht, stattdessen muss eine sogenannte Vertrauensbeziehung gegeben sein. Außerdem wird eine eingetragene Partnerschaft nicht geschieden, sondern aufgelöst.

Seit April ist es gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, sich am Standesamt trauen zu lassen und einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen. Zuvor war das heterosexuellen Paaren vorbehalten – eine eingetragene Partnerschaft musste auf der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde eingegangen werden, und es war lediglich möglich, einen gemeinsamen "Nachnamen" zu wählen. Wurde die eingetragene Partnerschaft aufgelöst, war es zuvor eine Streitfrage, ob und wie sich der Familienname des gemeinsamen Kindes verändert.

Dürfen in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare Kinder adoptieren?

Ja. Allerdings gab es bei der Adoption von Kindern ursprünglich noch gravierende Unterschiede zur Ehe. So war die Stiefkindadoption, also die Adoption eines leiblichen Kindes eines Partners oder einer Partnerin, für in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare anfangs nicht möglich – ebenso wie die Adoption "fremder" Kinder. Weil diese Rechtslage jedoch diskriminierend war, wurde das Gesetz nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelockert. Somit sind die Adoption von Kindern und die künstliche Befruchtung für in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare seit 2013 erlaubt.

In der österreichischen Bevölkerung ist die Stimmungslage positiv. So sind laut einer Umfrage rund 62 Prozent der Meinung, dass die "Ehe für alle" überall in Europa erlaubt sein sollte.

Infografik: Magdalena Rawicka

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

In Deutschland stimmten die Abgeordneten im Bundestag zuletzt mit deutlicher Mehrheit für die "Ehe für alle" – auch weil Bundeskanzlerin Angela Merkel den Klubzwang für ihre Partei im Vorfeld aufgehoben hatte. Sie selbst stimmte übrigens dagegen. Das neue Gesetz trat am 1. Oktober in Kraft, seither dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten.

Die "Ehe für alle" gibt es aktuell in 24 Ländern, darunter Frankreich, Spanien, Dänemark und Argentinien. Die Niederlande waren im Jahr 2001 der erste Staat, in dem ein solches Gesetz beschlossen wurde. In den meisten Regionen, jedoch nicht im gesamten Staatsgebiet erlaubt ist die "Ehe für alle" unter anderem in den USA, in Großbritannien und in Mexiko. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier. (Johannes Arends, 5.12.2017)