Für Alleinbezieher der Mindestsicherung geht es um 6,70 Euro im Monat, um die in Wien 2017 bisher weniger ausbezahlt wurde, als sich die Stadt eigentlich ins Landesgesetz geschrieben hat.

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Wien – Für einen Menschen, der von 837,76 Euro Mindestsicherung im Monat lebt, sind 60 Euro nicht wenig Geld. Um diese Summe haben alleinstehende Mindestsicherungsbezieher in Wien heuer bislang weniger erhalten, als gesetzlich vorgesehen ist. Denn der Mindeststandard wurde 2017 bis dato nicht angehoben, erfuhr der STANDARD.

Dabei schreibt das Wiener Mindestsicherungsgesetz die Anpassung dieser Summe ganz klar vor. Da steht: "Der Mindeststandard ... erhöht sich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Ausgleichszulagenrichtsatz", welcher wiederum im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt ist.

Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt heuer 889,84 Euro, 2016 waren es 882,78 Euro. Der Mindeststandard der Mindestsicherung für Alleinstehende beträgt seit 1. 1. 2016 unverändert 837,76 Euro. Wäre ebenso eine Erhöhung um 0,8 Prozent erfolgt, läge er bei 844,56 Euro pro Monat.

Neun Monate Verspätung

Ein Wiener hat seine diesbezüglichen Beobachtungen der Volksanwaltschaft mitgeteilt. In einem dem STANDARD vorliegenden Antwortschreiben Günther Kräuters heißt es dazu nicht nur, dass "nicht zweifelhaft ist, dass die Wiener Landesregierung gesetzlich verpflichtet ist, eine entsprechende Verordnung (zur Erhöhung, Anm.) zu erlassen". Sondern auch: "Ebenso wenig ist es zweifelhaft, dass die Anpassung möglichst zeitnah mit der Anpassung des Bezug habenden ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatzes vorzunehmen ist." Eine entsprechende Kundmachung zum Ausgleichszulagenrichtsatz erfolgte am 16. Dezember 2016 – also vor über neun Monaten.

"Diese Woche beschlossen"

Im Büro der für die Mindestsicherung zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) heißt es, dass die Valorisierung diese Woche beschlossen wurde. Demnächst werde die Anpassung in einer Kundmachung veröffentlicht. Die Differenz zur ausbezahlten Beitragshöhe werde rückwirkend ausbezahlt, versicherte ein Sprecher Frauenbergers. Das werde in den nächsten Wochen – jeder Akt werde alle drei Monate geprüft – nach und nach erfolgen.

Die Anpassung betrifft alle Wiener Mindestsicherungsbezieher: Stand August 144.177 Personen.

Reformgespräche als Grund

Der Grund für die Verzögerung sei, dass die Wiener Landesregierung bis vor kurzem über die Reform der Mindestsicherung verhandelt hat – der Entwurf wurde erst im September präsentiert. Man habe abwarten wollen, so ein Sprecher Frauenbergers, ob oder wie sich Richtsätze zur Valorisierung beim Neuentwurf verändern. Die "Mindestsicherung neu" tritt aber soundso erst mit 1. Jänner 2018 in Kraft – und bisher ist keine Veränderung des Anpassungsprozederes vorgesehen.

Bei der Volksanwaltschaft heißt es dazu am Freitag, eine Verzögerung "in dieser Schärfe" sei der Volksanwaltschaft aus anderen Bundesländern nicht bekannt – allerdings besteht in Vorarlberg und Tirol keine Prüfzuständigkeit.

Volksanwaltschaft skeptisch

Mit Skepsis reagiert die Volksanwaltschaft auf die Ankündigung der Stadt, rückwirkend die Differenzbeträge auszuzahlen. Es sei fraglich, ob Personen, die die Mindestsicherung nur in der ersten Jahreshälfte bezogen haben, das Geld auch wirklich noch bekommen. Bei der Stadt versichert man, dass dies geschehen werde. "Das ist rechtlich nicht gesichert", heißt es im Volksanwaltsbüro.

Wien sieht keine Kürzungen bei der Mindestsicherung vor und betont das auch stets. In anderen Bundesländern, wie Niederösterreich, dem Burgenland und Oberösterreich, kam es für Bezieher teils zu drastischen Einschnitten. (Gudrun Springer, 23.9.2017)