Hermann Glettler dürfte in den kommenden Wochen zum Innsbrucker Diözesanbischof ernannt werden.

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Innsbruck – Die voraussichtliche Ernennung von Hermann Glettler zum Innsbrucker Diözesanbischof stößt bei der Pfarrerinitiative auf Wohlwollen. Glettler habe einen "ausgezeichneten Ruf als Seelsorger" und sei "bekannt für seine Menschennähe und für seine Glaubensverkündigung auf der Höhe unserer Zeit", hieß es. Indes wurde der APA die Bestellung informell aus Regierungskreisen bestätigt.

"Vom neuen Bischof erwarten wir gemäß der Einladung von Papst Franziskus mutige Vorschläge für die Erneuerung der Kirche. Dazu werden wir die Zusammenarbeit mit ihm suchen und wünschen ihm Gottes Geist und Segen", teilte die Pfarrerinitiative mit. Bei einem Treffen des Priester- und Laienrates der Diözese Innsbruck sei Anfang 2016 in einem qualifizierten Prozess ein Anforderungsprofil für einen künftigen Bischof der Diözese erstellt und geeignete Kandidaten dafür ermittelt worden. "Hermann Glettler war zwar nicht unter den 14 vorgeschlagenen Personen, die das größte Vertrauen gefunden hatten, erfüllt aber in hohem Maß das erstellte Anforderungsprofil", erklärte Dekan Bernhard Kranebitter, Sprecher der Pfarrerinitiative der Diözese Innsbruck.

"Abgehobene Machtausübung"

Die Pfarrerinitiative sparte aber auch nicht mit kritischen Tönen. Mit Glettler werde ein neuer Innsbrucker Diözesanbischof ernannt, "der Laien und Priestern wenig bekannt ist und von auswärts kommt". "Mit Befremden" müsse man das zur Kenntnis nehmen. Zudem merkte die Initiative an, dass die 20-monatige Dauer des Ernennungsprozesses eines neuen Bischofs "größten Unmut" hervorgerufen habe. Dass es die Verantwortlichen in Rom es dabei auch nicht für nötig gehalten hätten, Erklärung oder Rechenschaft zu geben, zeuge von "abgehobener, zentralistischer Machtausübung eines Systems". Einmal mehr wurde eine grundlegende Reform des Prozesses der Bischofsernennungen gefordert.

Die Ernennung Glettlers dürfte in der kommenden Woche über die Bühne gehen. Die Bundesregierung muss dem zuvor ihre Zustimmung erteilen. Aufgrund des Konkordats hat sich der Heilige Stuhl verpflichtet, vor Ernennung von Bischöfen der Regierung den Namen des künftigen Würdenträgers mitzuteilen. Da kein Ministerrat angesetzt ist, wird die Regierung die Materie voraussichtlich in einem sogenannten Rundlaufbeschluss "absegnen". (APA, 23.9.2017)