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Hunderte Air-Berlin-Piloten hatten sich kürzlich aus Protest krankschreiben lassen. Die Airline soll sie dazu aufgefordert haben, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

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Vergangene Woche soll die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin krankgeschriebene Piloten aufgefordert haben, wieder zu arbeiten, wenn sie sich fit fühlen. Ein internes Schreiben veröffentlichte "Zeit Online": Viele Arbeitnehmer denken, dass es verboten ist, während der Krankschreibung an den Arbeitsplatz zurückzukommen und zu arbeiten. Ein Mythos... Ein Mitarbeiter kann also auch vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten gehen – und er sollte das sogar, soweit mit seinem persönlichen Befinden vereinbar, wenn er vorzeitig wieder arbeitsfähig ist."

Ein Air-Berlin-Pilot kritisierte gegenüber der "Zeit" das Vorgehen: "Das Motiv unseres Arbeitgebers war wohl, Mitarbeiter, die sich aus Frust krankschreiben lassen, zu ermuntern, schnellstmöglich wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Aber pauschal zu sagen: 'Leute kommt vorzeitig aus der Krankschreibung zurück, wenn Ihr Euch gut fühlt!', das halte ich für gefährlich."

"Absolutes No-Go"

Und was sagt das Arbeitsrecht dazu? "In Österreich wäre eine derartige Aufforderung der Unternehmensführung ein absolutes No Go", sagt Erwin Fuchs, selbstständiger Anwalt, Northcote Recht. Wenn sich Mitarbeiter wieder gesund fühlen, so müssten sie zu ihrem Arzt gehen und sich gesund schreiben lassen.

"Der Arbeitgeber wäre daher gut beraten, Mitarbeiter, die krank geschrieben zu ihrem Arbeitsplatz zurück kehren wollen, nach Hause zu schicken und nicht arbeiten zu lassen", sagt Fuchs. "Alternativ könnte man seinen Mitarbeitern natürlich anbieten, dass sie sich von ihrem Arzt nochmals untersuchen und allenfalls gesund schreiben lassen."

Gewisse Ausnahmen

Eine generelle Arbeitsverpflichtung im Krankenstand bestehe "selbstverständlich nicht", sagt Fuchs. Der Arbeitsrechtsexperte nennt aber auch einen Fall einer Mitarbeiterin, in dem der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass sie, "da sie essentielles Sonderwissen als einzige innehat, dann zu kurzen Arbeitsleistungen verpflichtet sein könnte, wenn der Arbeitgeber die Dringlichkeit einer sehr kurzen Arbeitsleistung deutlich darstellt".

Diese kurzen Arbeitsleistungen könnten etwa Telefonate sein, in denen geklärt wird, wo bestimmte Unterlagen im Büro zu finden sind. "Aber auch in diesem Fall dürfte wohl der Gesundheitszustand der Mitarbeiterin nicht beeinträchtigt werden", betont Fuchs. "Und es kann sich auch hierbei nur um eine absolute Ausnahmesituation handeln."

Bitte Urlaub verschieben

Ebenfalls auf "Zeit Online" wurde darüber berichtet, dass Ryan-Air-Chef Michael O'Leary seine Piloten bat, ihren Urlaub auf das kommende Jahr zu verschieben. Mit einer Urlaubskürzung sowie Extrazahlungen er weitere Flugabsagen vermeiden, so O'Leary.

Dazu sagt Arbeitsrechtler Erwin Fuchs: "Die Bitte zur Verschiebung von Urlaub ist arbeitsrechtlich eine Einladung zum Neuabschluss einer Urlaubsvereinbarung. Dies ist einvernehmlich jederzeit möglich. Wenn der Arbeitgeber jedoch einseitig von der Urlaubsvereinbarung zurück treten wollte, so müssten überwiegende betriebliche Interessen vorliegen und allfällige Kosten einer bereits getätigten Urlaubsbuchung dem Arbeitnehmer ersetzt werden." (lib, 26.9.2017)