Wer gänzlich arbeitsunwillig, aber arbeitsfähig ist, dem kann die Unterstützung komplett gesperrt werden.

Foto: APA/DPA/JULIAN STRATENSCHULTE

Wien – Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sagte bei der "Elefantenrunde" auf Puls 4 am Sonntag, dass im Jahr 100.000-mal "das Arbeitslosengeld, die Sozialhilfe, die Mindestsicherung gestrichen" wurde. Stimmt das? Es sind wahrscheinlich mehr. Genaue Zahlen gibt es nicht, weil die Mindestsicherung Ländersache ist.

Laut dem Bundeskanzleramt bezog sich Kern auf Zahlen des Arbeitsmarktservice. Tatsächlich sanktionierte das AMS – DER STANDARD berichtete – in 103.804 Fällen Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Nicht alle von ihnen hatten aber Jobangebote abgelehnt: 28 Prozent wurde in den ersten vier Wochen der Arbeitslosigkeit kein Geld ausgezahlt, weil sie ihren früheren Job selbst gekündigt hatten.

Der Rest hatte gegen Auflagen verstoßen. Mehr als die Hälfte der Betroffenen versäumten die Kontrollmeldung, 16 Prozent wurden gesperrt, weil sie die Arbeitsaufnahme vereitelt oder verweigert hatten.

In solchen Missbrauchsfällen wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe zuerst für sechs, im Wiederholungsfall für acht Wochen gestrichen. Wer gänzlich arbeitsunwillig, aber arbeitsfähig ist, dem kann die Unterstützung komplett gesperrt werden.

Dürftige Datenlage

Im Zentrum der Debatte steht allerdings die Mindestsicherung – und hier ist die Datenlage mehr als dürftig. Die Mindestsicherung ist Ländersache, und es gibt diesbezüglich keine gesammelten Daten. Zudem werden die Kürzungen unterschiedlich gehandhabt. Auch die Mindestsicherung kann aufgrund von Arbeitsverweigerung gestrichen werden, wenn die Bezieher arbeitsfähig sind. Das AMS hat wiederholt kritisiert, dass die Länder das oft nicht umsetzen würden, weil sie die Daten des Arbeitsmarktservice gar nicht abrufen.

In Wien – wo mehr als die Hälfte der Mindestsicherungsbezieher leben – wurde der Bezug im vergangenen Jahr in 8.000 Fällen zu einem Viertel oder zur Gänze gestrichen. Insgesamt bezogen 2016 knapp 195.000 Personen in Wien Mindestsicherung.

Kern sagte am Sonntag zur Kürzung der Mindestsicherung: "Da kann man noch mehr tun, da gibt es immer noch genug, die durch dieses Netz der Kontrollen durchrutschen." Mit seiner Kritik habe sich der SPÖ-Chef vor allem an die Länder gerichtet, die hier säumig seien, sagt ein Sprecher zum STANDARD. Einige würden die Mindestsicherung weiterhin auszahlen, obwohl das AMS das Arbeitslosengeld gestrichen habe. Betroffen sind hier sogenannte "Aufstocker": Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist in diesen Fällen so gering, dass die Leistungen auf die Höhe der Mindestsicherung angehoben werden.

Keine Rahmenregelung

Seit 1. Jänner gibt es keine bundesweite Rahmenregelung mehr für die Mindestsicherung. Niederösterreich, Oberösterreich und das Burgenland haben die Mindestsicherung seither für Flüchtlinge gekürzt und für Familien gedeckelt. In Vorarlberg müssen Aslyberechtigte als Voraussetzung für den Bezug eine "Integrationsvereinbarung" unterzeichnen. (Lisa Kogelnik, 25.9.2017)