Verringerte Mindestsicherung als Falle: Ein 57-Jähriger kann sich keine Mietwohnung leisten.

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St. Pölten – Wer für seine sämtlichen Ausgaben monatlich nur 572,50 Euro zur Verfügung hat, kann sich auch im ländlichen Niederösterreich keine ortsübliche Miete leisten. Dieser Umstand beschert dem 57-jährigen Mindestsicherungsbezieher Gernot T. (Name der Redaktion bekannt) derzeit große Sorgen.

Tatsächlich ist der gebürtige Niederösterreicher, der nach 37 Arbeitsjahren nur die zur Verhinderung von Einwanderung ins Sozialsystem 2017 in Niederösterreich eingeführte reduzierte "Mindestsicherung Integration" bezieht, dringend auf Wohnungssuche. Weil das Haus seiner Mutter, in dem er seit 2014 um 150 Euro Betriebskosten pro Monat lebt, zeitnah veräußert werden muss.

Pflegeheim nur mit Regress

T.s Mutter nämlich ist Anfang August im 83. Lebensjahr verstorben. Die letzten drei Jahre verbrachte sie in einem Pflegeheim des Landes. Kostenpunkt: 2.500 Euro monatlich, für eine Mindestpensionsbezieherin unerschwinglich. Um die Differenz abzudecken, trug sich das Land mit seinen Forderungen ins Grundbuch ein – Stichwort Pflegeregress.

Der Pflegeregress wurde Anfang Juli abgeschafft – aber erst ab Jänner 2018. Zu spät für Gernot T., der wegen des auslaufenden Rückerstattungsmodells nun vor drohender Obdachlosigkeit steht. "Ich habe die Wohnungsangebote in der Region durchforstet. Miet- und Betriebskosten würden einen Großteil meiner 572,50 Euro ausmachen. Zum Leben bliebe mir fast nichts", sagt er.

Kurz in Österreich – wenig Mindestsicherung

Doch wie kommt es, dass einem Menschen nach 37 Beitragsjahren ins Sozialsystem nur "Mindestsicherung Integration" gewährt wird? Grund ist der im niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz seit Anfang 2017 enthaltene Passus, nach dem die reduzierte Leistung bezahlt wird: "Mindestsicherung Integration" erhält, wer in den sechs Jahren vor Antragstellung weniger als fünf Jahre in Österreich verbracht hat.

In T.s Fall geschah das aus privaten Gründen. Seine damalige Frau hatte in einem anderen EU-Land ein lukratives Jobangebot. Er zog mit ihr um in der Absicht, sich dort selbstständig zu machen.

Dringende Suche nach Job

Das hatte er davor auch in Österreich getan. Nach Jahren als angestellter Verkäufer professioneller Videotechnik hatte er 2006 eine Handelsagentur gegründet, die Servicejobs für ein multinationales Unternehmen erledigte. Die Firma rechnete sich – doch so verlor T. seine Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und landete, als er nach Österreich zurückkehrte, in der Mindestsicherung.

Auch jetzt würde T. gern wieder arbeiten. Selbst eine Übersiedlung, etwa in eine Stadt, wäre für ihn hier eine Option. Doch nach einem Freizeitunfall musste ihm vor einigen Jahren ein Unterschenkel amputiert werden. Das erschwert die in seinem Alter ohnehin schwierige Jobsuche.

Antrag auf Berufsunfähigkeitspension

Also hat er bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension eingebracht. Doch diese wird in der Regel nur gewährt, wenn auch weniger belastende Tätigkeiten, etwa Portier, unzumutbar wären.

Somit wartet Gernot T. neben all den von ihm eingeleiteten Schritten auf eine Entscheidung des niederösterreichischen Landesverwaltungsgerichts. Dort hat er Klage eingebracht gegen seine "Mindestsicherung Integration". (Irene Brickner, 26.9.2017)