Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Linz – Die Diskussion rund um einen Erlass des Landes Oberösterreich, der für Schulwegpolizisten als Voraussetzung für die Aufgabe künftig den Besitz eines B-Führerscheins vorschreibt, gewinnt an Brisanz. In vielen betroffenen Gemeinden regt sich jetzt gehöriger Unmut, und man will die heikle Verordnung nicht so einfach hinnehmen.

Der Hintergrund ist, dass es in etlichen Kommunen in Oberösterreich durchaus erfolgreiche Integrationsprojekte am Zebrastreifen gibt. Eingesetzt werden für die Schulwegsicherung nämlich vielerorts speziell geschulte Asylwerber. Das Problem dabei: Ein Großteil verfügt nicht über einen gültigen Führerschein – und darf daher den Schulwegdienst eigentlich jetzt nicht mehr ausüben.

Verordnung gilt nicht auf Gemeindestraßen

In Vöcklabruck stehen aber, nach einer kurzen "Nachdenkpause", dennoch wieder zehn Aslwerber im Einsatz. Denn die Verordnung des Verkehrslandesrates Günther Steinkellner (FPÖ) bedeutet das Aus der Schulwegsicherung durch Asylwerber nur auf Bundes- und Landesstraßen – nicht aber auf Gemeindestraßen. Mit einem Stadtratsbeschluss hat man daher in Vöcklabruck die lotsenden Asylwerber wieder auf die Straße geschickt.

Kommunale Verantwortung

Im Büro von Landesrat Steinkellner bestätigt man auf STANDARD-Nachfrage die Möglichkeit einer kommunalen Ausnahme: Die Schulwegsicherung auf Gemeindestraßen falle in den "eigenen Wirkungsbereich" der Gemeinden. Die Gemeinde sei "weisungsfrei" gestellt. Nachsatz: "Letztlich bedeutet die Zuordnung zum eigenen Wirkungsbereich aber auch, dass die ausschließliche Verantwortung für Schäden, die aus rechtswidriger Vollziehung der Gesetze resultiert, bei der Gemeinde liegt."

Um eine Rechtssicherheit zu schaffen, prüft nun – auf Initiative des grünen Integrationslandesrats Rudi Anschober – der Verfassungsdienst des Landes den Lotsen-Passus. (Markus Rohrhofer, 27.9.2017)