Wien – Bei den Wahlkarten für die Nationalratswahl am 15. Oktober ist ein erstes Missgeschick bekannt geworden. In einem Fall wurden in einem Briefwahlkuvert versehentlich zwei Stimmzettel verschickt. Im Innenministerium sprach man von einem "Einzelfall". Rechtlich hat das keine Auswirkungen, das Gesetz hat für derartige Fälle Vorkehrungen parat.

Aus dem Innenministerium hieß es, es sei durchaus möglich, dass es bei der Bestückung der Wahlkuverts auf lokaler Ebene in Einzelfällen zu solchen Missgeschicken kommt. Gleichzeitig betonte man, dass es dadurch aber trotzdem nicht möglich ist, dass zwei Stimmen pro Wahlkuvert gezählt werden. Sollte der betroffene Wahlberechtigte mit beiden Stimmzettel wählen und dabei zwei mal die gleiche Partei ankreuzen, so wäre die Stimme zwar gültig, würde aber dennoch nur einmal gezählt. Sollten beide Stimmzettel ausgefüllt und dabei zwei verschiedene Parteien angekreuzt werden, so würde die Stimme als ungültig gewertet.

Die empfohlene Vorgangsweise aus der Wahlabteilung des Innenministeriums lautet in dem geschilderten Fall aber, den überschüssigen Stimmzettel nicht zu verwenden. Im Innenministerium betonte man, dass sich aus dem irrtümlichen Versand von zwei Stimmzetteln in Wahlkuverts kein Grund für eine Wahlanfechtung ableiten lasse.

Im Vorjahr kam es bei der Bundespräsidentschaftswahl beim Briefwahlsystem gleich zu mehreren Pannen. Wegen schadhafter Kuverts musste die Stichwahl im Herbst gleich um mehrere Wochen verschoben werden. (APA, 27.9.2017)