Asylwerber sollen ihr Taschengeld nur bekommen, wenn sie "Mitarbeit in der Gemeinde" ableisten, fordert die ÖVP. Wer das kontrollieren soll und worin diese Dienste bestehen könnten, wird nicht definiert.

Foto: standard/christian fischer

Die ÖVP hat den dritten Teil ihres Wahlprogramms präsentiert. Es trägt den Titel "Ordnung und Sicherheit", widmet sich aber über weite Strecken den Themen Migration und Islam.

So will die ÖVP "die Obergrenze auf null setzen": Zuwanderung soll auf ein Mindestmaß reduziert werden. Das Jahr 2015 sei "ein Schock für viele Menschen in diesem Land" gewesen, "das politische Establishment hat bei der großen Flüchtlingskrise versagt", heißt es hier selbstkritisch.

Asylwerber zurückschieben

Erneut pocht die ÖVP auf Flüchtlingslager in Nordafrika, konkrete Vorschläge finden sich dazu aber kaum. Nur so viel: Menschen, die auf hoher See gerettet werden, sollen nicht mehr nach Europa gebracht werden, sondern in eigene Zentren in Nordafrika. Wer hingegen, etwa über die Balkanroute, in die EU gelangt, soll ebenfalls zurückgeschoben werden: entweder direkt in den Herkunftsstaat oder "im Fall von Schutzbedürftigkeit in ein 'Protection Center' in einem Drittstaat", heißt es in dem Papier. Wie diese Schutzbedürftigkeit festgestellt werden soll und wo die Asylsuchenden in dieser Zeit untergebracht werden sollen, wird nicht erläutert – die österreichischen Asylbehörden brauchen fürs Abklären der Schutzbedürftigkeit ja oft mehrere Jahre.

Ohne Arbeit kein Taschengeld

Menschen, die in Österreich auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten, sollen zu Arbeit verpflichtet werden. Das ÖVP-Programm nennt das "Leistung für Gegenleistung" – konkret soll das Taschengeld, das Asylwerberfamilien erhalten, an das Ableisten von Putzdiensten oder die "Mitarbeit in der Gemeinde" geknüpft sein. Eine Arbeitserlaubnis für Asylwerber ist jedoch nicht vorgesehen.

Der Spitzenkandidat der ÖVP, Sebastian Kurz, hat am Mittwoch den dritten Teil seines Wahlprogramms präsentiert. Er fordert darin unter anderem ein Ende der illegalen Migration. Beitrag aus der ZiB um 13 Uhr.
ORF

Strengere Einbürgerung für Geflüchtete

Wer einen Asylstatus hat und unbefristet hier leben darf, soll nicht wie bisher nach sechs Jahre die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen können, sondern erst nach zehn Jahren und auch nur dann, wenn die strengen Einbürgerungsvoraussetzungen – Mindesteinkommen, Deutschkenntnisse – erfüllt werden.

Zudem schlägt die ÖVP ein neues "Verbotsgesetz" vor – und zwar für "politische Organisationen, die unter ausländischem Einfluss stehen und staatsfeindliche Tendenzen haben". Ob die Namensgleichheit mit dem Gesetz zum Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung zufällig gewählt ist oder es auch für die Mitgliedschaft in solchen Organisationen drakonische Strafen geben soll, ist noch nicht bekannt.

Strafrecht wieder aufschnüren

Einige Verschärfungen sieht das ÖVP-Programm im Bereich des Strafrechts vor. Wie bereits ankündigt, fordert das Paket härtere Strafen für "Gewalt gegen Frauen und Kinder". Auch in diesem Kapitel findet sich ein Abriss zur Zuwanderung – viele Migranten hätten "gar kein Problembewusstsein" für häusliche Gewalt, heißt es. Erneut wird betont, dass Mindest- und Höchststrafen für "Straftäter, die Frauen oder Kindern Gewalt zufügen, weiter angehoben werden" müssen. Welche Delikte damit gemeint sind, wird nicht erläutert. Höhere Mindest- und Höchststrafen werden auch für Zwangsheiraten gefordert. Zudem sollen in Österreich fünf weitere Frauenhäuser errichtet werden, fordert die Bundes-ÖVP – diese Einrichtungen werden allerdings von den Ländern finanziert.

Eine weitere Strafrechtsänderung: Der Paragraf gegen staatsfeindliche Gruppierungen – dessen letzte Novellierung erst Anfang September in Kraft getreten ist – soll erneut aufgeschnürt werden, heißt es im Programm: Die Einflussnahme "ausländischer politischer Organisationen" soll in dem Tatbestand verankert werden.

Keine Diversion oder Bewährung für Dealer

Für das Dealen mit Suchtmitteln soll es laut ÖVP-Vorschlag keine Milde mehr geben: So sollen Staatsanwaltschaften und Gerichte keine Diversion für Dealer vorsehen können – also beispielsweise gemeinnützige Leistungen. Sogar Bewährungsstrafen sollen in diesem Deliktbereich nicht mehr möglich sein, fordert die ÖVP. Härtere Strafen werden auch für "Hetze" gefordert. Auch der Verhetzungsparagraf wurde erst mit 1. Jänner 2016 umfassend novelliert.

Das Programm sieht auch einige Vorschläge zur Staatsreform vor. So wird etwa mehr Steuerautonomie für Länder und Gemeinden gefordert, die direkte Demokratie soll ausgebaut werden, indem beispielsweise Volksbegehren, die bei mehr als zehn Prozent der Bevölkerung Unterstützung finden, einer Volksabstimmung zugeführt werden.

Für den ORF schwebt den Schwarzen – vulgo Türkisen – eine Erweiterung des öffentlich-rechtlichen Auftrags vor: Der Sender soll künftig verpflichtet werden, gewisse Marktanteile zu erreichen. (Maria Sterkl, 27.9.2017)