Wien – Zwei Seiten zum Medienstandort Österreich im dritten Teil des ÖVP-Wahlprogramms ("Ordnung und Sicherheit") bleiben eher allgemein – Stärkung österreichischer Inhalte etwa, bei der der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wesentliche Rolle zu spielen habe, und nicht näher präzisierte "Reform" beim ORF. Eine Passage über Marktanteilsvorgaben für ORF-Inhalte (DER STANDARD berichtete) klingt aber etwas überraschend.

Die Passage im O-Ton: "Der öffentlich-rechtliche Auftrag hat sich genauso weiterentwickelt wie die Medienlandschaft insgesamt. Früher war es Teil dieses Auftrages, möglichst allen Menschen in Österreich Zugang zu Information zu verschaffen. Heute reicht dafür ein Smartphone mit Internetanschluss. Der öffentlich-rechtliche Auftrag muss daher dahingehend weiterentwickelt werden, möglichst viele Menschen mit möglichst hochwertiger Information zu versorgen. Das ist ein entscheidender Unterschied. Denn damit wird das Erzielen von Marktanteilen von öffentlich-rechtlichen Produkten Teil ihres Auftrages."

Das klingt zumindest nach Markanteilsvorgaben für bestimmte Inhalte – und wenn sie Teil des Auftrags sind, dann müssten sie im ORF-Gesetz stehen.

Blümel im STANDARD-Fragebogen

Im STANDARD-Fragebogen zur Medienpolitik kam ÖVP-Mediensprecher Gernot Blümel bereits auf das Thema: "Gerade in Zeiten der steigenden Bedeutung sozialer Medien und der vermehrten, gezielten Desinformation bekommen die traditionellen Medien, insbesondere auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk, eine neue Bedeutung. Sie werden immer stärker vom Informations- zum Verifikationsmedium. Und auch das finde ich sehr wichtig. Gerade die Reichweite des ORF ist dafür ein großes Asset und sollte dazu bestmöglich genutzt werden."

Und Blümel erklärte dort: "Prinzipiell bekenne ich mich klar zu einem öffentlich-rechtlichen Informationsmedium und zu österreichischem Programm. Das bedeutet aber auch, dass jene Reichweiten, die der ORF hat, von großem Vorteil sind. Denn wenn öffentlich-rechtliche Inhalte niemand sieht, dann ist auch niemandem geholfen. Daher sind Reichweiten wichtig."

Was das Gesetz sagt

Potenziell mehr Reichweite für – womöglich präziser als bisher definierte – öffentlich-rechtliche Inhalte ließen sich etwa auch mit anderen Sendeplätzen und/oder in Hauptprogrammen statt Spartensendern erzielen. Bisher muss der ORF laut Gesetz "jedenfalls in den Hauptabendprogrammen (20 bis 22 Uhr) in der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl stehen". Und, so das ORF-Gesetz weiter: "Im Wettbewerb mit den kommerziellen Sendern ist in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks zu achten."

Werbe-Reichweite

Bei einem Podiumsgespräch Anfang September sprach Blümel wiederum über ORF-Quoten im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Werbeplattform von österreichischen privaten Medienhäusern und dem ORF: "Eine Möglichkeit wäre, dass man die Reichweite des Öffentlich-Rechtlichen nutzt, um für die Privaten einen Vorteil in diesem Bereich zu erzielen." (fid, 28.9.2017)