Wien – Rund ein Prozent der Weltbevölkerung leidet an Schizophrenie, klärt Sachverständiger Karl Dantendorfer die Geschworenen auf, die darüber entscheiden müssen, ob Robert S. in eine Anstalt eingewiesen werden muss. Der 60-jährige Betroffene ist laut Dantendorfer dort am besten aufgehoben. Denn Schizophrenie ist eigentlich gut behandelbar – wenn der Patient erkennt, dass er an der psychischen Erkrankung leidet. Bei S. ist das nicht der Fall: Er leugnet sogar, dass es Schizophrenie überhaupt gibt. "Ich leide an Panikattacken. Schizophrenie ist in den Folterkammern der Nazis erzeugt worden."

Vor dem Gericht unter Vorsitz von Christoph Bauer muss sich der Unbescholtene verantworten, da er am 14. Mai seiner Stieftante zweimal wuchtig mit einem Küchenmesser in den Hals-Nacken-Bereich gestochen und sie lebensgefährlich verletzt hat. Bauer versucht ein Motiv dafür zu finden und bekommt zwei geliefert. "Sie wollte mich schon viermal umbringen", verrät er über die 61-Jährige, die ihn gemeinsam mit seinem Onkel über Jahre unterstützt hat.

Verschwörung mit Golfpartnerinnen

"Sie hat gesagt, ich soll mich aus den Verbrechen, die sie und ihre Golfpartnerinnen mithilfe einer Anwaltskanzlei auf der ganzen Welt begehen, heraushalten", liefert S. einen weiteren Blick in seine Wahnwelt. Der zweite Grund für den Angriff: Aus Sicht des Besachwalteten hat sich die Frau dagegen gewehrt, einer Unterkunftgeberin das vereinbarte Geld zu zahlen.

Verteidiger Franz Kienesberger versucht S. als harmlosen Sonderling darzustellen. "Er kennt sich anscheinend mit Kräutern gut aus und hat sich selbst was gebraut, anstatt die verschriebenen Medikamente zu nehmen." Tötungsabsicht habe S. aber keine gehabt, er habe die Stieftante nur verletzen wollen. Der Betroffene konterkariert den Versuch: "Ich muss den Verteidiger enttäuschen: Ich habe nicht überlegt. Es war mir wurscht, was passiert."

Sachverständiger Dantendorfer weist auch darauf hin, dass der Patient in der Vergangenheit immer wieder stationär untergebracht gewesen sei, auch wegen möglicher Fremdgefährdung. Sobald er seine Medikamente nahm, fiel der Grund für die Unterbringung weg, er konnte wieder aus dem Spital. Daher plädiert der Experte ganz eindeutig für eine Einweisung. Er illustriert es noch mit einem Vergleich: "Herr S. bekommt derzeit 37 Milligramm Haloperidol. Wenn Sie zehn Milligramm nehmen, schlafen Sie eine Woche!"

Planlose Sanitäter

Bei der Vernehmung der Verletzten stellt sich noch heraus, dass bürokratische Schwierigkeiten ihr Leben gefährdet hatten. Während sie auf der Krankentrage im Rettungswagen lag und gegen die einsetzende Bewusstlosigkeit ankämpfte, bekam die 61-Jährige mit, dass die Sanitäter nicht recht wussten, in welches Spital sie die Patientin bringen sollten. Die Schwerverletzte musste mitanhören, dass sie von diesem und jenem Krankenhaus "abgelehnt" werde. "Ich hab' dann denen vorgeschlagen, dass wir nach St. Pölten fahren", erinnert sich die Zeugin. Darauf sei ihr lapidar beschieden worden: "Das geht sich nicht mehr aus."

Für ihren Angreifer, der nach eigenem Bekunden eigentlich nicht mehr leben will, ist die Konsequenz die nicht rechtskräftige Einweisung, die "alternativlos" gewesen sei, wie Vorsitzender Bauer begründet. (Michael Möseneder, APA, 28.9.2017)