Anwalt Alfred Noll hat der Liste Pilz rund 98.000 Euro gespendet. Seine Arbeit in Restitutionsfällen ist nicht unumstritten.

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Wien – Die größte Spende für die Liste Pilz, 98.365,49 Euro, stammt vom Wiener Rechtsanwalt Alfred Noll. Er kandidiert auf Platz drei, sein Thema ist, wenig überraschend, die Justizpolitik. Die müsse "wieder offen deklarierten Anschluss finden zu den zentralen gesellschaftspolitischen Themen", erklärt der 57-Jährige. Mit einem Thema davon, das Ende der 1990er akut wurde, hat Noll einen Teil seines Vermögens gemacht: der Restitution von Vermögen, vor allem wertvollen Gemälden, das die Nazis ihren – meist jüdischen – Eigentümern geraubt hatten.

Wie viel er mit der Vertretung von Erben in "zwei, drei Dutzend" (Noll) Fällen verdient hat, sagt "der Glückspilz" ("Falter") dem STANDARD nicht. Nur so viel: "Mir geht es sehr gut, und ich freu mich drüber." Beobachter Nolls sprechen von vielen Millionen Euro.

Disziplinarrat eingeschaltet

Mit seiner Arbeitsweise hat sich Noll nicht nur Freunde gemacht. Im Juli 2011 brachte der Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden (IKG) in Österreich beim Disziplinarrat der Wiener Rechtsanwaltskammer eine Beschwerde ein, es ging um den "Verdacht von Disziplinarvergehen" Nolls. Anlass war die Rückgabe des Gemäldes "Ria Munk III" von Gustav Klimt, die Erben ließen das "Damenbildnis" um fast 23 Millionen Euro versteigern.

Die IKG ortete den Verdacht der verbotenen Doppelvertretung. Noll habe die IKG vertreten und für sie eine Vereinbarung für Restitutionswerber textiert für die "Recherchetätigkeiten in Restitutions- und Entschädigungsangelegenheiten". Und er habe in dem Konnex eine Erbin vor Gericht vertreten, die von der IKG 2011 auf Zahlung von rund 218.000 Euro geklagt worden war. (Später hat man sich verglichen.)

Erfolgsabhängig

Zudem meldete die IKG den Verdacht, Anwalt Noll habe einer Mandantin, der er zuvor unentgeltliche Vertretung zugesagt habe, eine "Honorarvereinbarung vorgeschlagen, welche auf Basis eines Prozentsatzes des Erfolgs" berechnet werden solle. Solche Erfolgshonorare ("quota litis") sind gemäß Rechtsanwaltsordnung verboten.

Als Beleg wurde eine E-Mail Nolls an einen Neffen der Erbin vorgelegt. "In Bezug auf die Kosten" schätzte Noll darin "meine Ausgaben auf rund zehn Prozent der Nettosumme", je nach "Gesamtsumme, die wir erhalten werden". Die Erbin zahlte ihm nichts, woraufhin Noll "gegenüber dem Auktionshaus Christie's die Meinung vertrat, dass sie gar nicht erbberechtigt sei", wie es in der "Sachverhaltsdarstellung" an die Anwaltskammer heißt. Die Frau entzog Noll ihr Mandat, anteilig geerbt hat sie trotzdem.

Kammer stellte Verfahren ein

Die Rechtsanwaltskammer stellte das Disziplinarverfahren im Oktober 2012 ein, wie Noll erklärt. Die Kammer bestätigt das, Noll sei "unbescholten". Der Anwalt selbst sagt nichts zu den Vorwürfen, das dürfe er gemäß Standesrecht nicht. Zudem sei er nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden und könne sich "nach vielen Jahren nicht mehr so genau erinnern". Die IKG habe ihn rund um die von ihr behauptete Doppelvertretung auch geklagt, die Unterlassungsklage aber zurückgezogen und die Kosten bezahlt. Was Noll im Zusammenhang mit der IKG bestätigt: "Wir haben gestritten."

Ob er von den Auktionshäusern, die die Werke für die Erben versteigert haben, auch Geld bekommen habe, wie da und dort vermutet? Noll: "Ich habe für meine Mandanten die Versteigerungsbedingungen vereinbart, da war alles in einem Paket." In einem Fall sei ein Teil seines Erbenhonorars vom Auktionshaus bezahlt worden, erinnert er sich.

Ein Restitutionsfall, in dem auch Noll vertreten hat, wird gerade neu aufgerollt: Da geht es um das Klimt-Gemälde "Apfelbaum II", das die Republik 2001 zurückgegeben hat, zu Unrecht, wie der Kunstrückgabebeirat heuer erkannt hat. Die Republik wird demnächst entscheiden, wie sie in der Sache weiterverfährt.

Die IKG gibt zu alldem keine Stellungnahme ab. (Renate Graber, 29.9.2017)