Geldsegen, ohne einen Finger zu rühren? Im Wahlkampf tobt ein Streit ums Erbe.
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PRO Erbschaftssteuer

Von der Finanzierung der Pflege bis zur Senkung der drückenden Abgaben auf Arbeit: Befürwortern fällt viel Gutes ein, wofür der Staat Extraeinnahmen brauchen könnte. Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer biete sich schon deshalb als Geldquelle an, weil vermögensbezogene Steuern hierzulande so gering ausfallen wie in kaum einem anderen Industriestaat.

Außerdem mache ein solcher Obolus Österreich ein Stück gerechter. Leistungsfeindlich sei der Verzicht auf die Steuer: Während Werktätige für jeden hart erarbeiteten Euro bis zu 50 Prozent an den Fiskus abliefern, müssen Erben für ein steuerfreies Einkommen keinen Finger rühren – das Glück, in eine betuchte Familie geboren zu sein, reicht.

Wer dies zulasse, brauche sich über eine wachsende Kluft zwischen Arm und Reich nicht wundern. Denn beim Erben feiere ein Prinzip aus dem Matthäus-Evangelium fröhliche Urständ: Wer hat, dem wird gegeben. Je höher das Einkommen, desto größer die Chance auf eine Erbschaft und desto üppiger das Erbe, stellte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung für Österreich und andere EU-Staaten fest. Daten der Nationalbank zeigen: Jenes Drittel der Haushalte, das geerbt hat, verfügt über zwei Drittel des Vermögens im Land. Erben trage also entscheidend dazu bei, dass sich Reichtum immer stärker in einer Oberschicht balle – und damit auch gesellschaftlicher Einfluss. Höchste Zeit, mit etwas Umverteilung für Ausgleich zu sorgen.

Laut einer neuen Schätzung eines Forscherteams der Linzer Uni besitzt das reichste Prozent der Haushalte in Österreich 40,5 Prozent des Nettovermögens. Folglich könne eine Erbschaftssteuer auch dann ein erkleckliches Sümmchen abwerfen, wenn ein Großteil der Erben via Freibeträge geschont wird. Dass das von der SPÖ propagierte Modell – Steuersätze von 25 Prozent aufwärts ab einer Million – Einnahmen von 500 Millionen verheißt, obwohl es maximal fünf Prozent der Haushalte treffen würde, hat das ÖVP-regierte Finanzministerium bestätigt. Das wäre jährlich immerhin so viel, wie das Bildungsministerium bis 2025 einmalig in den Ausbau der Ganztagsschulen stecken will.

Mit wachsendem Potenzial ist obendrein zu rechnen. Schließlich gerät allmählich eine breite Generation ins hohe Alter, deren Vermögen zwischenzeitlich weder durch Krieg noch durch Hyperinflation vernichtet wurde.

Wohlhabende Erben, große Freibeträge: Vor diesem Hintergrund schenken die Steuerfans den Warnungen der Gegner wenig Glauben, wonach sich viele Begünstigte die Übernahme eines Zinshauses oder Unternehmens wegen der hohen Forderungen des Fiskus nicht leisten könnten (siehe Kontra). Härtefälle ließen sich außerdem vermeiden, indem der Staat die Zahlung via Stundung über Jahre streckt, sagt der Ökonom Bruno Rossmann, früher Grüner, jetzt Liste Pilz – und bei der Bewertung von Betrieben solle auch die Ertragslage berücksichtigt werden. Erfahrungen aus früheren Tagen zeigen freilich, dass sich das Übergabeproblem offenbar nicht allzu oft stellte: Vor der Abschaffung der alten Erbschaftssteuer 2006 nutzten nur 13 Prozent der übertragenen Unternehmen Zahlungserleichterungen.

Expertinnen wie Margit Schratzenstaller vom Wirtschaftsforschungsinstitut qualifizieren vermögensbezogene Steuern – und damit auch jene aufs Erbe – als relativ wachstums- und beschäftigungsfreundlich; allerdings unter der Bedingung, dass im Gegenzug die schädlich hohen Abgaben auf Arbeit gesenkt werden.

Der Einwand, dass bereits versteuerte Werte noch einmal besteuert würden, ficht Befürworter nicht an. "Das trifft auch zu, wenn ich mit versteuertem Einkommen ein Packerl Zigaretten kaufe, für das dann Umsatz- und Tabaksteuer anfallen", hält Rossmann entgegen, und einer habe im Fall einer Hinterlassenschaft noch keine Steuern gezahlt: "Der Erbe."

KONTRA Erbschaftssteuer

Eine neue Steuer? Das sei das Letzte, was das Land, das ohnehin schon mit der stolzen Abgabenquote von 43,4 Prozent der Wirtschaftsleistung geschlagen sei, brauchen könne, sagen die Gegner. Wenn der Staat zusätzliches Geld für bestimmte Aufgaben brauche, solle er dieses gefälligst an anderer Stelle bei sich selbst einsparen. Schließlich hat der Rechnungshof unzählige Beispiele – Spitäler! Bürokratie! Föderalismus! – aufgelistet, wo die öffentliche Hand in Summe Milliarden verschwende. In den markigen Worten von Neos-Chef Matthias Strolz: "Erst die Sauereien abstellen, bevor wir über neue Steuern reden!"

Das Argument mit der Gerechtigkeit (siehe Pro) sei ohnehin ein Schmäh. Von wegen leistungsloses Einkommen: Das müsse man aus der Sicht des Erblassers sehen, mahnte ÖVP-Chef Sebastian Kurz in diversen Diskussionen. Da schufte einer sein Leben lang, zahle Länge mal Breite Steuern, verzichte auf Konsum, um etwas aufzubauen und an die Kinder weiterzugeben – "und wird dann auch noch für das Sterben besteuert".

Auch die Nachkommen leisteten oft genug etwas für ihr Erbe, argumentieren die Verfechter der Steuerfreiheit. Unternehmerkinder arbeiteten im Elternbetrieb mit, in vielen Familien gebe es unausgesprochene Abkommen: Die Jungen pflegen die Alten und bekommen als Lohn das Vermögen vererbt, das auf diese Weise nicht fürs Pflegeheim draufgeht.

Schon jetzt hätten nicht wenige Unternehmer Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden, sagt Ralf Kronberger von der Wirtschaftskammer. Schlage bei Übergaben nun auch noch der Fiskus zu, würden so manchem Erben "die Mittel fehlen, um den Betrieb weiterzuführen".

Zwar sehen die diversen Modelle Freibeträge vor, doch darüber sind die geplanten Steuersätze durchaus saftig. Die SPÖ etwa will ab einer Grenze von einer Million 25 Prozent abzwacken. Ist ein vererbtes Unternehmen 1,2 Millionen Wert, dann muss der neue Inhaber 50.000 Euro an das Finanzamt abliefern. "Doch das Geld liegt ja nicht im Keller herum, sondern steckt im Betrieb", sagt der Wirtschaftsforscher Bernhard Felderer: "Eine Erbschaftssteuer würde Unternehmen auf jeden Fall Kapital entziehen."

Für nicht minder fatal hält der Präsident des Fiskalrats das Signal, das Österreich mit einem Comeback der Erbschaftssteuer aussende: "Wir präsentieren uns damit als sozialistischer Staat, der Kapitalisten voll aussaugt." Für einen vergleichsweise geringen Erlös von ein paar hundert Millionen würde das Land sein Standing aufs Spiel setzten und Menschen verschrecken, die ihr Geld hierzulande investieren könnten. Potenzielle Investoren kalkulierten sehr wohl mit ein, was nach ihrem Ableben mit den geschaffenen Werten geschehe, sagt Felderer: "Die werden nicht unvorbereitet vom Tod übermannt."

Dass derzeit 19 von 28 EU-Staaten eine Erbschafts- und Schenkungssteuer einheben, relativiert Felderer mit dem Hinweis, dass eine Mehrheit davon gleichzeitig die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder) ausnimmt.

Was Gegner noch ins Treffen führen: Die Regierung habe in jüngerer Vergangenheit eh schon wiederholt Steuern erhöht oder eingeführt, die Vermögen treffen – von der neuen Immobilienertragssteuer über die aufgefettete Grunderwerbsteuer bis zur selektiv erhöhten Kapitalertragssteuer. "Entweder der Staat besteuert den Zuwachs oder die Weitergabe von Vermögen", sagt der Wirtschaftskämmerer Kronberger: "Beides zugleich ist zu viel."

Schon jetzt verteile die öffentliche Hand massiv um, wie der von Studien belegte Einkommensausgleich durch das Sozialsystem beweise. Und dann gibt es noch ein grundsätzliches Argument: Privateigentum gilt als bürgerlicher Wert an sich, und der Staat und seine Organe haben es gefälligst unbehelligt zu lassen. Alles andere laufe auf Enteignung hinaus. (Gerald John, 29.9.2017)