Rupert Wolff warnt vor überschießenden Reaktionen der Politik.

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Vom Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz halten die Rechtsanwälte nicht viel.

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Wien – Scharfe Kritik am Integrations- und am Sicherheitspaket übte Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff Freitag beim Anwaltstag in Graz. Die Ansätze seien "schlecht und falsch" – und die Bezeichnungen verharmlosend. Offenbar wolle man "das Kind nicht beim Namen nennen", wenn tief in Grundrechte eingegriffen wird. Ehrlichere Namen wären laut Wolff Überwachungspaket und Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz.

Letzteres (üblicherweise "Burka-Verbot" genannt) tritt bereits am Sonntag in Kraft. Ausgenommen ist das Tragen eines Sturzhelmes bei Personenbeförderung mit bestimmten Kraftfahrzeugen aufgrund der Sturzhelmpflicht und sogar das Herabsteigen vom Kraftfahrzeug zum Zwecke der Betankung – "wie großzügig", merkte der ÖRAK-Präsident recht zynisch an.

Falsche Ansätze

Das "Sicherheitspaket" wird wohl trotz intensiven Drängens der ÖVP vor der Wahl nicht mehr beschlossen – und wurde von Wolff schon wiederholt abgelehnt. Auch beim Anwaltstag stellt er fest, dass das Ziel, Terror und Kriminalität zu bekämpfen, "gut und richtig" sei, "schlecht und falsch" aber die gewählten Ansätze – wie die polizeiliche Übermittlung personenbezogener Daten an Hausmeister, Stadtgärtner oder Müllabfuhr, verdachtsunabhängige Speicherung von Videoaufnahmen aller Bürger und ihrer Fahrzeuge, Zensurmöglichkeiten für Internet-Provider oder großer Lauschangriff im Auto schon bei Verdacht auf "mehrfache Ehe".

Beide Pakete wären schon nötig, befand der Rechtsanwälte-Präsident, aber "ein Sicherheitspaket mit Augenmaß für den Rechtsstaat" und ein "Integrationspaket, das diesen Namen auch verdient".

Mehr als nur Schutz der Grenzen

Der Rechtsstaat brauche "mehr als nur den Schutz unserer Grenzen" – und zwar u.a. auch einen für jedermann leistbaren Zugang zu den Gerichten. Mit einem "Gebührengipfel" sollten "Hürden am Weg zum Recht" beseitigt werden, plädierte Wolff für die Deckelung der – im August wieder um fünf Prozent angehobenen – Gerichtsgebühren. Die Justiz dürfe nicht die "Melkkuh des Finanzministers" sein.

Der Salzburger Wolff (60) stellt sich Freitag der Wiederwahl zum Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK). "Angesichts immer tieferer Grundrechtseingriffe war die Mitwirkung unseres Berufsstandes in der rechtspolitischen Arbeit wohl noch nie so notwendig wie heute", sagt er. Seit 2011 steht Wolff an der Spitze der österreichweiten Standesvertretung der Rechtsanwälte – und repräsentiert vor allem deren Verständnis als Hüter und Wahrer des Rechtsstaates.

Diese Funktion erfüllen die Rechtsanwälte etwa mit ihren Stellungnahmen in der Begutachtung von Gesetzen. Im Vorjahr haben sie 173 Entwürfe unter die Lupe genommen, geht aus dem von Wolff vorgelegten Tätigkeitsbericht 2016 hervor. Auch mit ihren unentgeltlichen Tätigkeiten sichern die Anwälte, so Wolff, den Rechtsstaat: 2016 haben seine mehr als 6.100 Kollegen mehr als 40.000 Bürger in 20.419 Verfahrenshilfen unentgeltlich – im Wert von 40 Millionen Euro – beraten und vertreten. Mehr als 17.000 Bürger erhielten bei der "Ersten Anwaltlichen Auskunft" kostenlos Rat, der "Verteidigernotruf" verzeichnete heuer schon mehr als 1.000 Kontaktaufnahmen. (APA, 29.9.2017)