Direktorium und Belegschaft der OeNB streiten sich um das Vermögen der Sparvereine.

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Wien – Zwist um Geld bahnt sich in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an. Es geht um die Aufteilung des Restvermögens der beiden Sparvereine der Notenbank, die gerade aufgelöst und abgewickelt werden. Zwar weiß derzeit noch niemand, ob (und wenn, wie viel) Geld nach dieser Liquidation noch vorhanden sein wird, aber Direktorium und Belegschaft haben unterschiedliche Auffassungen davon, wer das etwaige Restgeld bekommen soll. Das derzeitige Vermögen dürfte so unbeträchtlich nicht sein, erzählen Leute, die über die Liquidation Bescheid wissen. Die Rede ist von einem niedrigen, einstelligen Millionenbetrag.

Der Zentralbetriebsrat der Notenbank vertritt den Rechtsstandpunkt gemäß Genossenschaftsgesetz, wonach ein allfälliges Guthaben anteilig den Genossenschaftern zusteht, also jenen OeNB-Mitarbeitern, die Sparvereinsmitglieder (konkret: Genossenschafter) waren. Direktorium und etliche Mitglieder des Generalrats der OeNB sehen die Sache anders. Sollte ein Guthaben übrigbleiben, stünde das der Bank zu, wird dort argumentiert. Auf jeden Fall werde man die Kosten, die der Bank durch die Finanzierung der Sparvereine über die Jahrzehnte hinweg entstanden sind, vom Überschuss abziehen, erklärt ein Involvierter das Vorhaben der OeNB.

"Spar- und Vorschußvereine"

Zur Orientierung: Die OeNB hatte zwei "Spar- und Vorschußvereine", die den Mitarbeitern gute Sparzinsen und günstige Kredite boten. Dem guten alten Proporz entsprechend gab es einen roten Sparverein ("Graphik", gegründet 1906) und ab 1950 einen schwarzen namens "Beamtenschaft". Beide sind Volksbank-Genossenschaften, gehören somit zum Volksbankenverbund. (Was das bedeutet, folgt etwas weiter unten.) Nach langen Verhandlungen wurde 2015 beschlossen, die Vereine aufzulösen. Und das geschieht gerade.

Allerdings waren die Sparvereine Teil der Sozialbetriebsvereinbarung der OeNB. In der war fixiert, dass die Bank die vier Mitarbeiter der Sparvereine entlohnt, ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und den Strom bezahlt. Und genau das wirft das Direktorium bei seiner Rechtsansicht in die Waagschale: "Wir haben jahrzehntelang gezahlt, etwaiges restliches Geld gehört der Bank", fasst sie einer zusammen.

Rechtsgutachten bestellt

Offiziell will von einem Streit niemand wissen, die Sache sei "rechtlich sehr kompliziert und wir sind noch weit entfernt von einem Ende der Liquidation", sagt OeNB-Sprecher Christian Gutlederer. Und Zentralbetriebsratschef Robert Kocmich meint, man müsse "abwarten". Untätig abgewartet wird aber nicht. Alle Involvierten – Sparvereine, Betriebsrat und Direktorium – geben Rechtsgutachten in Auftrag.

Ein Grund, warum sich das Restvermögen so schwer errechnen lässt, heißt ÖVAG. Deren Rettung hat den Staat viel gekostet und 300 Millionen Euro davon muss der Volksbankensektor der Republik auf jeden Fall zurückzahlen. Wer da wie viel beitragen muss, ist noch nicht klar – dass die genossenschaftlich organisierten Sparvereine mitbluten müssen, dagegen schon. Graphik und Beamtenschaft sind also dabei. (Renate Graber, 30.9.2017)