Bilder von der Clown-Demo in Wien.

Robert Newald
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Erste Amtshandlungen in Zell am See punkto Verschleierungsverbot verliefen problemlos: Touristinnen haben den Schleier einfach entfernt. Eine "Schleierfahndung" wird es laut Polizei aber nicht geben.

Foto: APA / Barbara Gindl
Grafik: APA

Zell am See / Salzburg / Wien – Die A380 aus Dubai kommend war Sonntagmittag von der Exekutive dann doch mit etwas Spannung auf dem Flughafen Wien-Schwechat erwartet worden. "Nach unseren Informationen sind viele Passagiere mit Gesichtsverhüllungen aus Dubai weggeflogen", sagte Johann Baumschlager, Pressesprecher der Polizei Niederösterreich. Nach der Landung um 13.12 Uhr in Wien gab es aber mit keinem der ankommenden Gäste Probleme. "Nix war", fasste Baumschlager im Gespräch mit dem STANDARD kurz und bündig zusammen.

Muslimin am Rande der Demonstration vor dem Parlament: "Muss Menschen anlächeln, um zu zeigen, dass ich keine Terroristin bin."
DER STANDARD

Demnach wurden die Passagiere laut Baumschlager schon am Startflughafen Dubai über das am Sonntag in Österreich in Kraft getretene Verhüllungsverbot vorinformiert. Bei der Einreise waren Burkas – jedenfalls vorerst – aber kein Thema. Nur eine Person aus Asien, die mit einem anderen Flieger nach Wien reiste, musste ihre seit Sonntag in der Öffentlichkeit ebenfalls verbotene Atemschutzmaske abnehmen.

"Wir haben den Gast informiert, dieser hat daraufhin die Maske abgenommen. Das hat problemlos geklappt", sagte Baumschlager. Die Person dürfte also kein medizinisches Attest mitgeführt haben. Mit diesem wäre die Verwendung einer Atemschutzmaske aus medizinischen Gründen, etwa wegen Asthmas, erlaubt.

Beamte geschult

Das Polizeipersonal auf dem Flughafen wurde wegen des Antiverhüllungsgesetzes nicht erhöht, sagte Baumschlager. "Das wird im Regeldienst mitgemacht." Terroranschläge in anderen Ländern haben aber dafür gesorgt, dass zuletzt bereits aufgestockt wurde. Beamte seien jedenfalls darauf geschult, sensibel zu informieren und Gästen zu erklären, "sich an unsere Werte anzupassen".

Am Rande der Demonstration vor dem Parlament gegen das Antigesichtsverhüllungsgesetz kam es zu zwei Anzeigen wegen unzulässiger Gesichtsverhüllungen.
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Am Sonntagnachmittag wurde vor dem Parlament eine Protestveranstaltung abgehalten: ein "traditioneller Clownspaziergang gegen das Verschleierungsverbot". Veranstalter Klaus Werner-Lobo wollte die "Absurdität" des Gesetzes aufzeigen. Clowns waren wenige zu sehen, dafür Verkleidungen zwischen Bad-Taste-Party und Faschingsgschnas. Auch einige Burkaträgerinnen mischten sich unter die rund 100 Protestierenden auf dem Ring, der Grünen-Abgeordnete Martin Margulies verhüllte ebenfalls sein Gesicht.

Drei Anzeigen

Laut Polizei waren die Gesichtsverhüllungen beim Versammlungsort erlaubt, weil die Demonstration in dieser Causa abgehalten wurde. Am Rande der Veranstaltung, also außerhalb des Nahbereichs vor dem Parlament, wurden aber drei Anzeigen ausgesprochen, hieß es zum STANDARD. Dazu kamen 46 Abmahnungen.

Auch in der Pinzgauer Bezirkshauptstadt Zell am See, die gern von verhüllten Touristinnen aus dem arabischen Raum frequentiert wird, müssen Uniformierte die heikle Materie exekutieren. Die Exekutive muss zudem das Spötteln der Kollegenschaft aushalten: "Schleierfahndung" heißt das Ösi-Gesetz bei den deutschen Kollegen, erzählte ein Beamter am Sonntag. Dabei sei von "Fahndung" keine Rede, versichert der stellvertretende Bezirkspolizeichef Martin Waltl. "Unser Ziel ist es nicht, hier auf Jagd zu gehen." Kontrollen erfolgten nur im Rahmen des Streifendienstes.

Ökonomische Bedeutung

Und was, wenn man auf eine Touristin im Nikab trifft? Auch dann werde es keine Abnahme geben, versichert Waltl. Erst notfalls im Rahmen der Identitätsfeststellung auf dem Polizeirevier müssten die Frauen – wohl vor Beamtinnen – ihr Gesicht zeigen.

Das liegt wohl auch an der ökonomischen Bedeutung der Touristen für die Region. Immerhin verzeichnet Salzburg 660.000 Nächtigungen pro Jahr aus arabischen Staaten. Das Problem mit japanischen Touristen, die aus Angst vor Ansteckungen mit Grippemasken unterwegs sind, ist noch nicht eingerechnet.

Der Strafrahmen reicht bis zu 150 Euro. Da die Touristen aber vor dem Abschluss des Verfahrens Österreich längst wieder verlassen hätten, müssten sie das Geld als Sicherheitsleistung deponieren. Die ersten Amtshandlungen verliefen problemlos: Die betroffenen Touristinnen haben den Schleier einfach entfernt. (Thomas Neuhold, David Krutzler, Katrin Burgstaller, 1.10.2017)