Nächste Baustelle Auto-Leasingverträge.

Foto: apa/Ingo Wagner

Ende September wurde es ernst für die heimischen Banken. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) davor entschieden hatte, müssen die Kreditinstitute zu viel verrechnete Negativzinsen den Kunden zurückzahlen. Und sie müssen in Zukunft einen niedrigeren Zinssatz bei Krediten anbieten. In Summe geht es um 360 Millionen Euro.

Doch für die Banken ist das Thema damit längst nicht vom Tisch. Neues Ungemach droht ihnen nun bei Leasingnehmern, denen sie möglicherweise Geld zurückzahlen müssen, weil Negativzinsen nicht an sie weitergegeben wurden. Rund 600.000 Leasingverträge gibt es in Österreich, mehr als jedes dritte Auto ist also geleast, berichtet das ORF-"Morgenjournal" am Montag.

Der aktuelle Vorwurf: Viele Leasingnehmer könnten seit Jahren zu viel gezahlt haben. Auch bei Leasingverträgen seien dieselben gesetzwidrigen Klauseln verwendet worden, heißt es in dem Bericht, wobei sich viele Leasingnehmer bei dem Thema Negativzinsen oft nicht unmittelbar angesprochen fühlen. Die für Klagen zuständige Leiterin im Verein für Konsumenteninformation, Beate Gelbmann, begründet das im ORF folgendermaßen: Kredit und Leasing seien eigentlich etwas anderes. Daher könne es gut sein, dass Konsumenten diese beiden Dinge nicht miteinander verbinden.

Variable Rate als entscheidender Punkt

Grundsätzlich fänden die OGH-Urteile aber – bezogen auf das Konsumentenschutzgesetz – auf alle Verträge gleichermaßen Anwendung. So seien Leasingverträge eigentlich auch Kreditverträge im weiteren Sinne. Auch hier gebe es eine Kreditierungsfunktion. Der Schluss: Auch Leasingnehmer könnten seit dem Jahr 2015 zu viel an Raten gezahlt haben. Konkret dann, und das sollte Konsumenten aufhorchen lassen, wenn die Leasingrate seit 2015 gleich geblieben ist, obwohl eine variable Rate vereinbart wurde. Voraussetzung sei darüber hinaus, dass diese Rate an einen Indikator geknüpft war, wie zum Beispiel den Eurobor plus einem Aufschlag.

Für den Fall, dass die Bank in der Folge immer den Aufschlag zur Berechnung herbeigezogen hat, ohne den negativen Indikator abzuziehen, kämen die OGH-Urteile gleichermaßen zur Anwendung wie bei Kreditnehmern. Der Eurobor ist seit dem zweiten Quartal 2015 negativ. Seit diesem Zeitpunkt hätten die Banken die Negativzinsen weitergeben müssen, so der VKI. Ein Problem sei allerdings, dass Leasingverträge noch komplexer seien als Kreditverträge.

Gelbmann rät deshalb den Konsumenten, sich den Leasingvertrag genau anzusehen beziehungsweise prüfen zu lassen. Für die Banken heißt das aus heutiger Sicht deutliche Mehrkosten. (red, 2.10.2017)