Zagreb – In den USA ist eine Klage von Opfern des faschistischen Ustascha-Regimes gegen Kroatien abgewiesen worden. Das Bezirksgericht in Chicago lehnte die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 3,5 Milliarden Dollar (drei Milliarden Euro) vergangene Woche aus formalen Gründen ab, berichteten kroatische Medien am Dienstag unter Berufung auf eine Mitteilung des kroatischen Außenministeriums.

Laut dem Internetportal "Balkaninsight" wurde die Klage abgewiesen, nachdem der Anwalt der Kläger, Anthony D'Amato, vergangene Woche nicht zum Gerichtstermin erschienen war. Bereits zuvor soll er einen weiteren Termin versäumt haben und war seitdem für das Gericht nicht zu erreichen.

Angeblich keine Zustimmung der Mandanten

"Balkaninsight" berichtete über einen möglicherweise dubiosen Hintergrund der Klage. Der US-Anwalt, der die Klage im Namen von sieben Nachfahren von Opfern des Ustascha-Regimes eingereicht hatte, soll dies ohne Zustimmung seiner angeblichen Mandanten gemacht haben. Zwei Kläger hätten von der Klage nichts gewusst und hätten auch keine Beziehung zu D'Amato, sagte ihr Rechtsanwalt Jonathan Levy. Mindestens drei weitere angebliche Kläger seien bereits verstorben und dürften daher wohl auch nichts von der Klage gewusst haben. Er warf D'Amato Identitätsdiebstahl und Betrug vor.

Während des Prozesses hatte D'Amato laut dem Bericht einen außergerichtlichen Vergleich vorgeschlagen. Der Anwalt soll laut "Balkaninsight" im Vorjahr in den USA bereits eine andere Klage gegen Ungarn eingereicht haben. Damals habe D ´Amato im Namen von ungarischen jüdischen Holocaust-Opfern eine ähnliche Klage verfasst.

Klage 2016 eingereicht

In der nun abgewiesenen Sammelklage gegen Kroatien, die im Mai 2016 eingereicht wurde, wurde im Namen von kroatischen Serben, Juden und Roma eine Wiedergutmachung für das Leid während des Zweiten Weltkrieges gefordert. Die Schadensersatzforderungen bezogen sich auf konfisziertes Vermögen und Schmerzensgeld für das erlittene Leid in den Ustascha-Lagern.

Kroatien vertrat den Standpunkt, dass es kein Rechtsnachfolger des faschistischen "Unabhängigen Staates Kroatien" (NDH) sei und daher für den Schaden aus der Zeit des Ustascha-Regimes nicht verantwortlich gemacht werden könne. (APA, 3.10.2017)