2008 saßen Werner Faymann (li.) als SPÖ-Spitzenkandidat und Noch-Verkehrsminister und ÖVP-Chef und Vizekanzler Wilhelm Molterer, der am 7. Juli befunden hatte: "Es reicht", auf der Regierungsbank, als am 24. September eine teure Liste an Maßnahmen vom Nationalrat beschlossen wurde. Faymann hatte am 8. August den Parteivorsitz von Alfred Gusenbauer übernommen, am 2. Dezember 2008 folgte er ihm als Bundeskanzler.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Der 24. September 2008 gilt als Paradebeispiel für das Verteilen unfinanzierbarer Wahlgeschenke. In wechselnden Mehrheiten beschlossen die Parteien vier Tage vor der Wahl Wohltaten in Milliardenhöhe. Ein Teil musste später wieder zurückgenommen werden. Das Finanzministerium beziffert die Folgekosten mit 4,2 Milliarden Euro, rechnet aber auch Maßnahmen ein, die tatsächlich erst später beschlossen wurden.

Eine der APA vom Finanzministerium zur Verfügung gestellte Auflistung kommt für die am 24. September beschlossenen Gesetze auf Folgekosten von 2,8 Milliarden Euro. Wobei auch das schon großzügig gerechnet ist, denn die Summe enthält auch die reguläre Pensionserhöhung für 2009. Die hätte aber auch ohne die umstrittene Vorwahlsitzung beschlossen werden müssen. Sie wurde in der Sitzung lediglich von 3,2 auf 3,4 Prozent angehoben. Die Kosten dieser außertourlichen Maßnahme weist das Finanzministerium nicht gesondert aus. Lässt man die gesamte Pensionserhöhung weg, liegen die Kosten der Sitzung bei 1,8 Milliarden Euro.

Nicht bindende Entschließungsanträge

Auf die von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) genannten 4,2 Milliarden Euro kommt man nur, weil das Finanzministerium zusätzlich noch sämtliche in der Sitzung gefassten Entschließungsanträge dazurechnet (unter anderem für die Erhöhung der Uni-Budgets und für das einkommensabhängige Kindergeld). Solche Entschließungsanträge sind für die Regierung aber nicht bindend. Die vom Finanzministerium genannten Kosten von 1,4 Milliarden Euro sind folglich erst mit den tatsächlichen Gesetzesbeschlüssen entstanden. Zudem hatte es einen Entschließungsantrag zur Erhöhung der Uni-Budgets schon im Jahr 2007 gegeben – also fast ein Jahr vor der Wahl.

Die Sitzung im September 2008 fiel in ein hitziges Wahlkampffinale: ÖVP-Chef Wilhelm Molterer hatte die Regierung angesichts guter Umfragewerte im Juli aufgekündigt. Die SPÖ brachte Infrastrukturminister Werner Faymann in Stellung, der anstatt des unpopulären Kanzlers Alfred Gusenbauer in die Neuwahl gehen sollte. Ein "Stillhalteabkommen" mit der ÖVP kündigte Faymann im August auf, womit im Parlament nach der Sommerpause das "freie Spiel der Kräfte" regierte.

Dominantes Wahlkampfthema war die damals hohe Inflation. Für die letzte Nationalratssitzung vor der Wahl schnürten SPÖ und ÖVP daher "Anti-Teuerungspakete", die FPÖ drängte (wie auch die SPÖ) auf eine Senkung der Mehrwertsteuer und die Grünen auf Senkung der Energiekosten.

Weihnachten oder Faynachten

"Ich glaube, wir sollten Weihnachten am 24. Dezember lassen und nicht Faynachten am 24. September", spottete der damalige VP-Klubchef, Altkanzler Wolfgang Schüssel in der Sitzung. Bei den meisten Beschlüssen ging die ÖVP dann aber mit: Die Erhöhung des Pflegegeldes, die Aufstockung der Familienbeihilfe um eine 13. Monatsrate und das Vorziehen der regulären Pensionserhöhung auf November wurden einstimmig beschlossen. Ebenso dass die Pensionsanpassung höher als gesetzlich vorgeschrieben ausfallen sollte (3,4 statt 3,2 Prozent) und die Verlängerung der Hacklerregelung bis 2013. Nur die Abschaffung der Studiengebühren beschloss die SPÖ mit FPÖ und Grünen gegen die ÖVP.

Sowohl die zusätzliche Familienbeihilfe als auch die Hacklerregelung wurden allerdings bald wieder zurückgenommen. Die teuerste Einzelmaßnahme scheiterte allerdings: Weil das BZÖ absprang, wurde es nichts mit der rot-blauen Halbierung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel. Allein das hätte dauerhaft eine Milliarden Euro gekostet.

Und eine Sternstunde bescherte die Sitzung auch dem Bundesrat: Weil bei der Hacklerregelung nicht nur die ÖVP für den SP-Vorschlag stimmte, sondern irrtümlich auch die SPÖ für das ÖVP-Modell, standen plötzlich zwei konkurrierende Gesetze im Raum. Der Bundesrat bereinigte die Situation mit einem Veto gegen das ÖVP-Modell – einer der wenigen Fälle eines tatsächlich wirksamen Vetos der Länderkammer gegen einen Nationalratsbeschluss. (APA, 4.10.2017)