Wien – Ein Beschluss für Verbesserungen beim Kinderunterhalt noch vor der Nationalratswahl wird immer unwahrscheinlicher: In der Nationalratssondersitzung am heutigen Mittwoch wollen SPÖ, ÖVP und nun auch die FPÖ jeweils eigene Anträge einbringen, womit es zumindest derzeit keine Mehrheit für einen dieser Anträge gibt. Peter Pilz wirft der ÖVP vor, ihr Wort gebrochen zu haben.

Will man die Reform noch vor dem 15. Oktober umsetzen, müsste man heute den Antrag zuweisen, damit er auf die Tagesordnung der letzten Sitzung am 12. Oktober kommt. Eigentlich hatten auf Initiative der Liste Pilz auch alle Spitzenkandidaten eine rasche Reform befürwortet. Einen von der SPÖ ausgearbeiteten Vorschlag lehnte die ÖVP zuletzt aber ab – wegen der Befürchtung, dass hunderte Millionen Euro ins Ausland abfließen würden. Die Schwarzen legten vielmehr einen eigenen Vorschlag mit einem staatlichen Unterhaltszuschuss im Wege der Mindestsicherung vor, den wiederum die SPÖ kritisiert.

Peter Pilz schiebt den Schwarzen Peter der Volkspartei zu: "Jetzt hat die ÖVP ihr Wort gebrochen", bedauerte er vor Journalisten. Die ÖVP stelle ihren Streit mit der SPÖ über den Kampf gegen Kinderarmut, warf er Parteichef Sebastian Kurz vor. Da die ÖVP "zum Vergessen" sei, strebt Pilz eine Allianz mit SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS an.

FPÖ will Unterhalt nur für Staatsbürger

Die Freiheitlichen finden sich aber weder im roten noch im schwarzen Antrag wieder, wie Generalsekretär Herbert Kickl Ö1 und APA sagte: Man werde einen eigenen Antrag einbringen, denn die Unterhaltsgarantie solle "ausschließlich österreichischen Staatsbürgern" zugutekommen. Derzeit würden immerhin mehr als 50 Prozent der Leistungen an EU-Staatsbürger fließen. Man werde deshalb weder dem roten noch dem schwarzen Antrag zustimmen. Die ÖVP wiederum hat aber nicht vor, dem blauen Antrag ihren Segen zu erteilen, womit es für keinen der Anträge eine Mehrheit gäbe. Zugewiesen in den zuständigen Ausschuss werden aber alle drei Anträge. Ob es einer letztlich zum Beschluss schafft, entscheidet sich spätestens am 12. Oktober.

Das ÖVP-geführte Justizministerium wies unterdessen das Argument der SPÖ zurück, dass ihre Regelung ohnehin an einen Wohnsitz im Inland gebunden sei und deshalb nicht für Kinder im Ausland gelte. Nach Ansicht der Ministeriums-Experten bestünde nämlich für die Unterhaltsgarantie eine Exportpflicht, hieß es gegenüber der APA.

Inhaltlich gibt es Unterschiede bei der Garantie des Bezugs: Während die SPÖ Besserstellungen für Alleinerziehende vorsieht, deren Partner beim Unterhalt säumig sind, bevorzugt die ÖVP einen staatlichen Unterhaltszuschuss im Wege der Mindestsicherung, der für alle Kinder einen Anspruch vorsieht.

Die SPÖ will ihre Unterhaltsgarantie als Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe gestalten. Mindestens 205 Euro soll dabei Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zukommen. Vom zehnten bis zum 15. Lebensjahr sollen es dann 385 Euro sein, dazwischen sind die Beträge gestaffelt. Den Betroffenen soll dabei der Weg über Gerichte erspart werden. Vielmehr soll der Staat die Aufgabe übernehmen, sich das Geld vom Unterhaltspflichten zu holen.

Minimale Unterschiede

Ein eigenes Unterhaltszuschussgesetz hat hingegen die ÖVP ins parlamentarische Rennen geschickt. Dieses sieht zusätzliche Beträge für Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung vor und soll einen Anspruch für alle Kinder nach objektiven Richtsätzen bringen. Die Unterschiede zum SPÖ-Modell sind dabei minimal: vor Vollendung des sechsten Lebensjahres monatlich 204 Euro, vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 379 Euro, dazwischen wird ebenfalls gestaffelt.

"Ein-Eltern-Haushalte sind finanziell deutlich höher belastet als Zwei-Eltern-Haushalte, insbesondere dann, wenn Unterhaltsleistungen nicht oder nicht ausreichend erbracht werden", begründet die SPÖ ihre eingebrachte "Unterhaltsgarantie". Die ÖVP befürchtet, dass dadurch zu viel Geld ins Ausland fließen könnte – was die SPÖ allerdings ausschließt. Die Umsetzung ihres Zuschusses will die ÖVP an eine Gegenfinanzierung über die Indexierung der Familienhilfe knüpfen, eine Maßnahme, die derzeit auf EU-Ebene aber nicht umgesetzt werden kann.

Einen weiteren Antrag zum Thema gibt es von der FPÖ, der auch auf Alleinerziehende abzielt, deren Partner beim Unterhalt säumig sind. Dieser sieht einen Unterhaltsvorschuss durch den Staat vor, sollte der Schuldner mit der Zahlung in Verzug sein. Naturgemäß wollen die Freiheitlichen, dass diese Leistung nur explizit – so ist es im Gesetzesentwurf verankert – österreichischen Staatsbürgern zusteht. (APA, 4.10.2017)