Josef und Madlen, die ihre Gesichter nicht in Medien sehen wollen, mit Psychiater Patrick Frottier, der Chefin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, Maria Rösslhummer, und Katharina Beclin vom Institut für Kriminologie und Strafrecht (von links) am Mittwoch im Café Stein.

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Wien – "Dieses Bild werde ich nie wieder los. Meine Hände voller Blut." Der 19-jährige Josef macht eine Pause und schaut ins Leere. Dann sammelt er sich. Er erzählt, wie er mit elf seinem benommenen Vater, einem steirischen Arzt, auf dessen Befehl hin, erstmals eine Spritze geben musste, bis zu zwölfmal musste er stechen, bis er die Vene fand. Für den Buben war das "die Hölle auf Erden". Mit zwölf habe er neun Seidel Bier trinken müssen, beim zehnten, das der Vater bestellte, weigerte sich der Kellner, es zu bringen. Josef habe sich übergeben und sei zusammengebrochen. Auch Zigarren habe er den Kindern schon im Volksschulalter gegeben.

"Dann bin ich schuld"

Der Vater habe gedroht, wenn er etwas verrate, "dann bin ich schuld, wenn die Mama sich scheiden lässt, die Familie zerbricht und die Schwester sich umbringt". Eine seiner drei Schwestern, die 28-jährige Madlen, sitzt am Mittwoch blass neben Josef beim Pressegespräch im Café Stein. Der nicht rechtskräftige Freispruch des Vaters am Freitag in Graz – ihm wurde das Quälen Minderjähriger vorgeworfen – hat alle erschüttert. Eine Tochter ist seither im Spital. Die dritte ließ sich wegen Grippe entschuldigen.

Madlen erzählt, wie ihr Vater sie medikamentenabhängig gemacht habe, wie er ständig mit Suizid gedroht habe, mit dem Erschießen und Erhängen. Sie sei es immer gewesen, die ihm nachgelaufen sei, die nachts neben ihm lag, "um zu schauen, ob er eh noch atmet". Sie weint. Josef, der Jüngste der Geschwister, legt liebevoll seine Hand auf ihren Arm.

Anwältin Andrea Peter betont, dass sie, anders als von Medien kolportiert, nie vorhatte, Richter Andreas Rom wegen Amtsmissbrauchs anzuzeigen. Der Freispruch, gegen den die Staatsanwaltschaft mittlerweile Berufung eingelegt hat, sei aber ein Schock. Da sind sich alle Experten einig: Psychiater Patrick Frottier spricht von schwerwiegenden Störungen, von Traumata, die die Kinder "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" wegen des Vaters haben. Er kritisiert die Interpretation des Richters, die Vorwürfe seien Teil "eines Rosenkriegs". "Kinder brauchen in der Regel lange, bis sie den Mut haben, sich zu Missbrauch zu äußern", betont er.

Widersprüchliche Aussagen

Einen Fall, bei dem eine Tochter dem Vater einen Schraubenzieher, den er sich absichtlich in den Bauch gestoßen hatte, herausziehen musste, stritt dieser vor Gericht nicht einmal ab.

Sie sei hier, "um die Kinder zu stärken und ihnen größte Bewunderung auszusprechen", sagt Maria Rösslhummer von den Autonomen Österreichischen Frauenhäusern, "sie fühlen sich vom Staat im Stich gelassen, sie leben weiter in Angst, sogar in Todesangst". Gewalttäter hätten oft zwei Gesichter: "Fürsorglich nach außen, aber extrem brutal und kontrollierend." Anwältin Peter betont, dass Beweise und Zeugenaussagen, die den Arzt belasten, vor Gericht reihenweise nicht zugelassen wurden. In den Beweisanträgen, die dem STANDARD vorliegen, findet sich auch eine Liste an Punkten, in denen der Arzt, den Psychiaterin Adelheid Kastner für zurechnungsfähig erklärte, sich selbst und polizeilichen Einvernahmen anderer widersprach.

Für Aufsehen sorgte das von den Kindern geschilderte Martyrium auch, weil der Bruder des Arztes ein Spitzenpolitiker ist.

Interventionsversuche

Wegen politischer Interventionsversuche und weil er mit der Familie befreundet sei, bat ein Gutachter schon zu Prozessbeginn, entbunden zu werden. Ein anderer wurde, obwohl er sich in einem anderen Verfahren als befangen gegenüber der Familie zurückzog, vor Gericht "ausführlich von einem Privatgutachter zitiert", merkt Psychiater Frottier an. Dass man den Kindern die Aussagefähigkeit in Abrede stelle, sehe er "diametral anders".

Katharina Beclin vom Institut für Kriminologie und Strafrecht sieht rechtliche Probleme über den Fall hinaus. "Es wäre wichtig, den Tatbestand der fortgesetzten psychischen Gewalt zu schaffen", fordert sie eine Gesetzesänderung. Wie bei Cyberkriminalität brauche es hier Neuerungen, aber auch Fortbildungen für Richter. (Colette M. Schmidt, 4.10.2017)