Wien – Das Landesgericht für Strafsachen hat über den 18-jährigen Afghanen, der am 18. September in Wien-Favoriten seine 14 Jahre alte Schwester mit einem Messer getötet haben soll, die U-Haft um vier Wochen verlängert. Wie Gerichtssprecher Thomas Spreitzer mitteilte, bleiben die bisherigen Haftgründe aufrecht. Bei Mordverdacht sieht das Gesetz bedingt obligatorisch U-Haft vor.

Die 14-Jährige dürfte sich im Familienkreis, in dem sehr auf die Glaubensregeln des Koran geachtet wurde, eingeengt gefühlt haben. Sie ging freiwillig ins Krisenzentrum. Am morgendlichen Weg zur Schule begegnete sie ihrem älteren Bruder – dieser dürfte ihr vermutlich aufgelauert haben. Er behauptet, er habe das Mädchen überreden wollen, zur Familie zurückzukehren, was diese abgelehnt hätte. Weil sie ihm angeblich einen Stoß versetzte, habe er im Zorn zugestochen – zumindest 13 Mal, wie ein beigezogener Gerichtsmediziner feststellte. Ob und inwieweit die Familie des Burschen von der Tat wusste bzw. eingeweiht war, ist Gegenstand von Ermittlungen. (APA, 4.10.2017)