Salzburg – Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen fragwürdiger Unterschriften auf den Unterstützungserklärungen zur Einleitung eines Bürgerbegehrens der FPÖ Salzburg im Vorjahr sind eingestellt worden. "Eine Täterschaft war nicht festmachbar", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Fischer, am Dienstag auf Anfrage der APA.

Die FPÖ sammelte im Frühjahr 2016 Unterschriften zur Einleitung eines Bürgerbegehrens, mit dem sie die "Einrichtung einer stadteigenen Sicherheitswache" forderte. 2.000 Signaturen sind notwendig, eingereicht wurden nach FPÖ-Angaben rund 2.200. Doch bei der Überprüfung zeigte sich, dass – bei strenger Auslegung – rund 1.700 Namenszüge ungültig waren, weil sie die vorgegebenen formalen Kriterien nicht erfüllen.

Besonders auffällig waren 17 Unterschriften, bei denen ein großer Teil der Behörden-Mitglieder eine Fälschung in Betracht zogen. In diesen Fällen dürften Personen gleich für ihren Ehepartner mitunterschrieben haben. Die Schrift war auffallend ähnlich. Die Hauptwahlbehörde verfasste im Oktober ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft zur näheren strafrechtlichen Beurteilung. Daraufhin wurden Ermittlungen wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung gegen unbekannte Täter eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft konnte allerdings keine Täter ausforschen. "Selbst wenn Täter ausgeforscht werden könnten, könnte nicht mehr ermittelt werden, ob allenfalls eine Vollmacht erteilt wurde", erläuterte die Mediensprecherin. (APA, 10.10.2017)