Acht Jahre wurde ermittelt, zigtausend Seiten an Material wurden zusammengetragen, allein die Anklage in der Causa Buwog und Linzer Terminal Tower umfasst 825 Seiten – in denen man die "smoking gun" gegen die Angeklagten, allen voran Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser, allerdings vergeblich sucht.

Nun, nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, könnte die Hauptverhandlung im unendlichen Buwog-Verfahren endlich beginnen. Endlich könnte über Zustände verhandelt und Beweis geführt werden, die längst als Synonym für die Zustände der Ära von Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seinen (damaligen) Freunden gelten. Endlich könnten jene ausführlich zu Wort kommen, die angeklagt sind, jene, die belasten, jene, die entlasten. Kurzum: Endlich könnte ein unabhängiges Gericht ein Gegengewicht zur Vorverurteilung durch den Boulevard (und nicht nur durch ihn) setzen und ein Urteil fällen – so wie das halt ist in einem Rechtsstaat.

Nur schade, dass auch jetzt noch eine dunkle Wolke über der Causa hängt. Die Frage der Richterzuständigkeit ist immer noch nicht ganz geklärt. Sollte die Justiz bei der derzeitigen Lösung bleiben, sind Nichtigkeitsbeschwerden unumgänglich – und wehe, der Oberste Gerichtshof entscheidet dann in ein paar Jahren, dass das Verfahren wiederholt werden muss. Wie wenig in solchen Fällen von Verfahren übrigbleibt, kennt man in Österreich zur Genüge. (Renate Graber, 13.10.2017)