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Das Kanzleramt empfiehlt der nächsten Regierung einen "Veröffentlichungsplan" für Daten.

Foto: Reuters / Leonhard Foeger

Wien – Aktuell veröffentlichen nur sechs Ministerien offene Verwaltungsdaten im Internet – allen voran die Ergebnisse der jüngsten Nationalratswahl, die auf data.gv.at gestellt wurden. Das Kanzleramt hat nun in einem aktuellen Bericht das Potenzial für "Open Data" im Bundesbereich erhoben, empfiehlt der nächsten Regierung einen "Veröffentlichungsplan" und rüttelt am Geschäft mit Daten des Staates.

Erstellt wurde das "Open Government Data-Screening" vom Kanzleramt gemeinsam mit den Ministerien und dem Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ). Die scheidende Regierung hatte sich ja zum Ziel gesetzt, bis Ende 2020 alle Daten der öffentlichen Verwaltung nach Möglichkeit als "Open Data" zur Verfügung zu stellen. "Das erhöht einerseits die Transparenz und schafft auch die Basis für Geschäftschancen für innovative Unternehmen und Start-ups", heißt es dazu im Regierungsprogramm.

Die Ministerien haben nun in Summe 711 Datensätze gemeldet und bewertet, ob (und wenn ja mit welchem Aufwand) die Daten veröffentlicht werden könnten. Ergebnis: 382 Datensätze scheinen laut Bericht "auf jeden Fall für die Veröffentlichung geeignet". Auffällig ist allerdings, dass das Innenministerium keinen Datensatz von sich aus eingemeldet hat, obwohl bereits Wahldaten auf data.gv.at zur Verfügung gestellt werden. Und das Justizministerium hat die Frage, ob eine Veröffentlichung gewünscht ist, in keinem einzigen Fall bejaht.

Großer Datenschatz

Dabei sitzt gerade das Justizministerium auf besonders umfangreichen Datenbanken, da es das Firmenbuch und das Grundbuch verwaltet. Beide Datenbanken sind schon jetzt grundsätzlich öffentlich einsehbar, Internet-Abfragen sind aber kostenpflichtig. An diesem Geschäftsmodell rüttelt der Bericht nun allerdings. Er empfiehlt nämlich auch, die großen Register des Bundes sowie seine ausgelagerten Firmen in die Offenlegungs-Strategie einzubinden. "Geschäftsmodelle wie die 'Verrechnungsstellen' des Bundesministeriums für Justiz entstammen den 1990er-Jahren und sollten überdacht werden", heißt es in den Empfehlungen.

Daher müsse man auch grundsätzlicher über den gesetzlichen Auftrag dieser Einrichtungen und über die budgetären Folgen verhandeln: "Sofern der Verkauf von Daten als Kerngeschäftszweig solcher Einrichtungen dient, wird die Freiwilligkeit (der Veröffentlichung, Anm.) aus verständlichem Eigeninteresse auf Grenzen stoßen." Außerdem beklagt der Bericht, dass das "datenzentrierte Denken und das pro-aktive Handeln" in einzelnen Ressorts noch nicht verankert sei. Ein gesteigertes Bewusstsein wird aber registriert: In einem ersten Screening 2012 wurden von den Ministerien nämlich nur 60 Datensätze gemeldet, nun war es ein Vielfaches. Zudem würden viele Datensätze zwar schon jetzt veröffentlicht, allerdings nur in PDF-Dateien und somit nicht maschinenlesbar.

Dies bedeutet in der Praxis, dass Analyse und Weiterverarbeitung der Daten de facto verunmöglicht wird. "Das Screening zeigt, dass es in den einzelnen Ressorts noch Möglichkeiten gibt, um einen bestehenden Datenschatz zu heben", sagte Kanzleramts-Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) dazu in einer Stellungnahme am Dienstag. Open Data fördere Transparenz und Mitbestimmungsmöglichkeiten und öffne Firmen neue Geschäftsmodelle.

Der Bericht fordert daher einen Veröffentlichungsplan für vorhandene Daten, Schulungen sowie die Einbeziehung der ausgegliederten Dienststellen und der großen Register des Bundes.

Offene Register würden Justiz 23 Millionen kosten

Die Öffnung des Firmenbuchs und des Grundbuchs würde das Justizministerium 23 Mio. Euro kosten – diese Summe nimmt das Ministerium nach eigenen Angaben jährlich durch den Verkauf von Informationen aus den beiden Datenbanken ein. Grundlage dafür sei das "Informationsweiterverwendungsgesetz". "Eine Veröffentlichung als Open Data wäre mit diesen Bestimmungen nicht vereinbar", hießt es im Ministerium.

Das Informationsweiterverwendungsgesetz regelt laut Justizministerium den Verkauf von Lizenzen für die Weitergabe der Informationen aus dem Firmen- und dem Grundbuch. Solche Lizenzen seien an alle interessierten Unternehmen vergeben worden. Dass etwa das (teilweise im Internet einsehbare) Lobbying- und Interessensvertretungsregister nicht zur Veröffentlichung via Open Data empfohlen worden sei, liege daran, dass ein zweiter Teil des Registers laut Gesetz geheim bleiben müsse.

"Nicht nachvollziehbar" ist aus Sicht des Innenministeriums, wieso das Ressort keinen einzigen Datensatz für das Open Data-Screening eingemeldet hat. Es müsse eine Kommunikationslücke zwischen den Innenministerium und dem Kanzleramt gegeben haben, sagte Ressortsprecher Karl-Heinz Grundböck. "Selbstverständlich gibt es Daten, die auch vonseiten des Innenministeriums für Open Data geeignet wären", so Grundböck. (APA, 31.10.2017)