An der nördlichen Erweiterung der Seestadt Aspern könnte schon bald gebaut werden – allerdings wird sich ein Baustart noch verzögern. Gegen den UVP-Bescheid der Wiener Landesregierung vom 1. September gingen nämlich insgesamt vier Beschwerden fristgerecht bei der zuständigen Behörde MA 22 (Umweltschutz) ein. Damit wurde der positive Bescheid nicht rechtskräftig, das Verfahren wird in zweiter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht weitergehen, erklärt Yvonne Heuber, Sprecherin der Seestadt-Entwicklungsgesellschaft Wien 3420 Aspern Development AG. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun sechs Monate Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

UVP-pflichtiges Großprojekt

Anrainer gibt es zwar rund um das Entwicklungsgebiet nicht, UVP-pflichtig ist das Bauvorhaben aber schlicht deshalb, weil alle größeren Städtebauvorhaben mit einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 15 Hektar und einer Bruttogeschoßfläche von mehr als 150.000 m² der UVP-Pflicht unterliegen, wie es im entsprechenden Gesetz heißt. Im Bescheid wurden auch bereits zahlreiche Auflagen erteilt.

Der Nordteil der Seestadt wird 112,8 Hektar umfassen, darauf werden rund 2,3 Millionen m² Bruttogeschoßfläche errichtet werden. (mapu, 4.11.2017)