Wien – Die seit längerem schwelende Debatte über einige tausend Sozialwohnungen in Wien geht in die nächste Runde. Denn offenbar gab es beim Verkauf der Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (WBV-GÖD), der die Wohnungen gehörten, an einen privaten Unternehmer Unregelmäßigkeiten. Die Stadt hat nun ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet, eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht.

Die GÖD hatte die "Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Gemeinnützige GmbH" verkauft – und zwar an ein Unternehmen, das den Wohnbauträger wiederum an den jetzigen Inhaber Christian Hosp weiter veräußerte. In den vergangenen Monaten hat der Revisionsverband der gemeinnützigen Bauvereinigungen diesen zweiten Verkauf unter die Lupe genommen. Das Ergebnis liegt nun vor, wie "Die Presse" am Freitag berichtete.

Hinweise auf unrechtmäßigen Verkauf

In diesem werden offenbar einige Kritikpunkte festgehalten, die nicht zuletzt auf einen unrechtmäßigen Verkauf hinweisen. Auf Basis dieses Berichts hat die Stadt bzw. die MA 50 als zuständige Aufsichtsbehörde ein Verfahren eingeleitet. Dabei geht es neben fehlenden Genehmigungen vor allem um den Aspekt, dass die Eigentümergesellschaft "derzeit unter überwiegendem Einfluss von Personen, die als Angehörige des Baugewerbes einzustufen sind", stehe, wie es in einer schriftlichen Stellungnahme hieß. Denn das ist laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verboten. Ein Eigentümer gemeinnütziger Wohnungen dürfe nämlich nicht aus dem Baugewerbe kommen, sagte ein Sprecher des Wohnbauressorts.

Konkret fordert die MA 50 nun von den neuen WBV-GÖD-Besitzern eine Stellungnahme zum Revisionsbericht ein. Das bedeute aber nicht, dass damit automatisch die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus angestrebt werde. Man wolle sich erst einmal Klarheit über die Angelegenheit verschaffen, so der Sprecher. Sollten sich hierbei allerdings die Unregelmäßigkeiten erhärten, könne freilich sehr wohl die Aberkennung als letzter Schritt stehen. Das kann die MA 50 allerdings nicht selbstständig entscheiden, dafür müsste sie einen Antrag bei der Landesregierung stellen.

Keine Änderung für Mieter

Laut Sprecher will die MA 50 durch diese Vorgangsweise auch verhindern, dass mit Steuergeld Profit gemacht wird. Sprich: Die Stadt will sich im Fall einer Aberkennung die zig Millionen an Wohnbauförderung, die für die Errichtung der Bauten geflossen sind, zurückholen.

Egal wie die Sache ausgeht: Für die jetzigen Mieter der rund 3.000 Wohnungen ändere sich gar nichts, versicherte der Ressortsprecher. Denn bestehende Verträge könnten nicht angegriffen werden, die Wohnungen selbst würden nach wie vor dem WGG unterliegen. Frei werdende Wohnungen könnten vom Investor allerdings bei nicht mehr vorhandener Gemeinnützigkeit sehr wohl gewinnbringend verkauft werden.

Kritik kam von der FPÖ. "Tausende Sozialwohnungen drohen den Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren und an Investoren zu fallen", beklagte der blaue Vizebürgermeister Johann Gudenus einen "wohnpolitischen Super-GAU": "Niemandem, dem an den Menschen dieser Stadt etwas liegt, kann an einem Entzug der Gemeinnützigkeit gelegen sein", resümierte er per Aussendung. (APA, red, 3.11.2017)