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Wien – Übergriffe gegen Juden in der EU hätten sowohl islamistische als auch rechts- sowie – seltener – linksextreme Hintergründe. Die Täter seien vielfach radikalisierte junge Muslime, Schulkinder inklusive, ebenso Neonazis sowie radikalisierte Rechte und Linke. Im Internet nehme die Zahl der Vorfälle aktuell stark zu, aber zum Beispiel auch von Universitäten gebe es Meldungen.

So weit ein dem Standard vorliegender neuer Bericht der in Wien angesiedelten EU-Grundrechteagentur (FRA) mit Daten über antisemitische Zwischenfälle in den 28 Mitgliedsstaaten der Union zwischen Anfang 2006 und Ende 2016. Die Grundrechteagentur fasst alljährlich die in den einzelnen Staaten verfügbaren Statistiken in einem Survey zusammen.

Demnach ist etwa die Zahl antisemitischer Übergriffe und Bedrohungen in Frankreich laut einer Statistik der staatsnahen Menschenrechtskommission nach einer Verdoppelung auf 851 Fälle im Jahr 2014 und vergleichbar vielen Fällen im Jahr 2015 im Folgejahr 2016 wieder um mehr als die Hälfte auf 335 Meldungen zurückgegangen. In Deutschland kam es laut dem kriminalpolizeilichen Meldedienst 2016 mit 1.468 Meldungen zu einer Steigerung von rund acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

"Höchst unterschiedliche Methoden"

Für Staatenvergleiche seien diese nationalen Daten jedoch ungeeignet, heißt es in der FRA-Studie. Denn die Erhebungen fänden nach "höchst unterschiedlichen Methoden und Kategorisierungen" statt. Aus elf Staaten gebe es überhaupt keine Aufschlüsse. Die Folge sei eine unzureichende Datenlage, obwohl Antisemitismus europaweit ein virulentes Problem darstelle, das sich in einzelnen Staaten sogar in Gestalt offen antisemitischer politischer Parteien zeige.

Aus Österreich gibt es zweierlei Zahlen, die in die Studie eingeflossen sind: offizielle sowie solche von NGOs. Laut der offiziellen Statistik des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gab es 2016 bundesweit Anzeigen wegen 41 antisemitischer Vorfälle. 477 Vorfälle hingegen hat das Forum gegen Antisemitismus (FGA) zusammengetragen. Die Diskrepanz bei den Zahlen hat mehrere Gründe, so beinhalten die FGA-Zahlen auch einfache Meldungen über antisemitische Äußerungen, etwa in sozialen Medien.

Rechtsextreme Motive erfasst

Außerdem: Die offizielle BVT-Statistik erfasst lediglich Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund, Taten aus dem islamistischen oder radikal linken Spektrum werden nicht mitgezählt. Das steht im Widerspruch zu einer 2015 im Verfassungsschutzbericht veröffentlichten Antisemitismus-"Arbeitsdefinition": Sie subsumiert auch "religiöse Feindschaft gegenüber Personen jüdischen Glaubens" sowie das Bedienen antisemitischer Ressentiments "unter dem Deckmantel einer vermeintlich legitimen Kritik am 'Staat Israel'" unter diesen Begriff.

Die Arbeitsdefinition gleicht jenem Antisemitismusbegriff der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA), der im diesjährigen April vom Ministerrat als auch für Österreich verbindlich beschlossen wurde. Im Innenministerium meint ein Sprecher, die Definition des Verfassungsschutzes sei "sogar weitreichender" als jene der IHRA.

Zu der Verfassungsschutzstatistik, die nur Rechtsextremendelikte berücksichtigt, stehe das nicht im Widerspruch: "Wenn die eingegangenen Anzeigen sich auf einen spezifischen Bereich – hier der Zusammenhang mit Rechtsextremismus – beziehen, kann nur der engere spezifische Bereich statistisch ausgewiesen werden." (Irene Brickner, 8.11.2017)