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2018 soll die Vergabe der Frequenzen für das "5G"-Spektrum starten.

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Nächstes Jahr steht das 5G-Frequenzvergabeverfahren bevor. Dafür laufen die Vorbereitungen. Bisher fanden zwei Konsultationen zu technischen Fragen bzw. zum Ausschreibungsdesign, Stakeholder-Hearings mit der Industrie sowie eine Informationsveranstaltung statt, teilte die RTR am Freitag mit. Dem Wunsch des Sektors nach einer transparenteren Vorbereitung der Vergabe werde "maximal entsprochen".

"Ein offener und qualitativ hochwertiger Austausch mit dem Sektor und die angemessene Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten ist uns dabei besonders wichtig", betonte Johannes Gungl, Geschäftsführer der Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post, in einer Aussendung.

Fast alle Teilnehmer interessiert

Die Behörde will in den nächsten Wochen detaillierte Auswertungen der Stellungnahmen zur Konsultation veröffentlichen. An der Konsultation haben sich 15 Unternehmen und Organisationen beteiligt. Nahezu alle Teilnehmer haben demnach laut RTR Interesse an den Frequenzen angemeldet.

Die Konsultation habe gezeigt, dass es gravierende Auffassungsunterschiede nicht nur zwischen regionalen Breitband-Anbietern und Mobilfunkern gebe, sondern auch zwischen gleichartigen Betreibern. So würden manche die Auffassung vertreten, dass die Frequenzen national vergeben werden sollten. Andere wollten Regionen als Lizenzgebiete festgelegt wissen.

Breitbandinternet für Randlagen

Grundlage für die Vergabe sei zunächst die Festlegung der Ziele durch die Regulierungsbehörde. Diese erfolge nicht freihändig, sondern auf Basis gesetzlicher Bestimmungen. Zentral seien "die Rechtssicherheit der Vergabe, die effiziente Nutzung der Frequenzen, die Absicherung von Wettbewerb und Innovation sowie bestmögliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft". Die Einnahmen der Vergabe zu maximieren, ist kein Ziel: "Der Preis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Unser Ziel ist es, durch die Vergabe den Marktwert der Frequenzen fair zu bestimmen", so Gungl.

Es geht um die Vergabe des 5G-Pionierbands 3.400 bis 3.800 MHz. Es gelangt damit laut RTR ein hochfrequentes Spektrum mit vergleichsweise ungünstigeren Ausbreitungseigenschaften auf den Markt. Das Spektrum helfe einerseits den Mobilfunkern dabei, hohe Bandbreiten insbesondere in urbanen Gebieten anzubieten. Andererseits könne es von regionalen Anbietern genutzt werden, um Breitbandkunden in Randlagen zu versorgen und somit dem Ziel eines Internetzugangs für alle, auch in benachteiligten Regionen, auch zukünftig zu entsprechen.

Mit dem Spektrum von 3.400 bis 3.800 MHz gelange eine im Vergleich mit vergangenen Vergaben wesentlich größere Bandbreite zur Vergabe, die grundsätzlich geeignet sein sollte, die Anforderungen aller Marktteilnehmer ausreichend zu befriedigen.

Verfahrensmodus noch ungeklärt

Auch die Frage nach dem geeigneten Auktionsdesign spaltet laut RTR übrigens die Konsultationsteilnehmer: Ein Teil – darunter auch Mobilfunkbetreiber – bevorzuge bei regionalen Nutzungsrechten das Verfahren, das in den letzten beiden Auktionen eingesetzt wurde.

Es gebe aber auch Widerstand gegen dieses Auktionsverfahren. Bei Vergabe bundesweiter Nutzungsrechte gebe es mehr Konsens, allerdings schließe eine bundesweite Vergabe die Teilnahme regionaler Breitband-Anbieter aus und könne dazu führen, dass Breitband-Kunden in ländlichen Gebieten ihren Anschluss verlieren. (APA, 10.11.2017)