Bild nicht mehr verfügbar.

Online-Shopping boomt. Nicht alle, die Geschäfte im Internet machen wollen, sind seriös.

Foto: REUTERS

Straßburg – 37 Prozent der Online-Shopping- und Buchungswebseiten für Reisen, Unterhaltung, Bekleidung, Elektronik und Verbraucherkreditdienste verstießen 2014 gegen das EU-Verbraucherrecht. Daher das EU-Parlament für mehr Befugnisse für die nationalen Behörden, um Online-Betrug einzudämmen und koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Verstöße in der EU zu ermöglichen.

Die Straßburger Abgeordneten nahmen am Dienstag mit breiter Mehrheit eine Verordnung an, die die Befugnisse der nationalen Behörden erweitert, um gegen Verstöße gegen Konsumentenrechte vorgehen zu können.

Durch die Änderung werden die Behörden ermächtigt, Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anzufordern. Sie dürfen künftig auch Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen durchführen, selbst wenn diese anonym erfolgen. Die nationalen Stellen dürfen außerdem Warnhinweise oder die Sperre von Websites anordnen, wenn ihnen keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen. Auch Geldstrafen oder Zwangsgelder dürfen sie verhängen.

"Es ist kein Wunder, dass derzeit nur rund 15 Prozent der Kunden online in einem anderen EU-Land einkaufen. Wenn die Untersuchung der EU-Kommission ergibt, dass 37 Prozent der Anbieter gegen Verbraucherrecht verstoßen, dann ermuntert das nicht gerade dazu, im Internet einzukaufen", sagte ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas. "Die beschlossene Stärkung der Konsumentenrechte im Online-Handel wird vielen Betrügern die Geschäftsgrundlage entziehen und das Vertrauen der Bürger in den Binnenmarkt auf diesem Gebiet stärken." Die EU-Staaten müssen den Änderungen noch formal zustimmen. (APA/red, 14.11.2014)