Innsbruck – Der 24-jährige ehemalige Bezirksobmann des Rings Freiheitlicher Jugend (RFJ) Schwaz, der nach einem Spanferkelessen der Ortsgruppe im Mai dieses Jahres mit einem Facebook-Posting Aufsehen erregt hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er war wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren angeklagt gewesen.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, das RFJ-Gartenfest im sozialen Netzwerk Facebook mit Fotos unter dem Titel "Ramadan mit dem RFJ Schwaz" dokumentiert zu haben und damit den gesetzlich zulässigen Brauch des Ramadans herabgewürdigt zu haben.

Freiheitlicher gesteht "Gechmacklosigkeit" ein

Der 24-Jährige gestand, das Posting verfasst zu haben, bekannte sich jedoch nicht schuldig im Sinne der Anklage. Damit folgte er seinem Verteidiger, der den Tatbestand der Herabwürdigung nicht erfüllt sah. Dieser argumentierte, dass das Posting zwar "geschmacklos" gewesen sei, aber kein "berechtigtes Ärgernis" vorliege und der Tatbestand deshalb nicht erfüllt sei. Der Maßstab laut Rechtsprechung sei die Frage, ob ein durchschnittlich Gläubiger über eine Aussage empört sei. Dies sei im Falle des Facebook-Postings des Angeklagten nicht gegeben.

Der Beschuldigte gab an, er habe mit dem Posting spontan eine andauernde Stichelei mit einer Bezirksgruppe des RFJ in Oberösterreich weiterführen und möglichst viele Likes generieren wollen. Er habe den Ramadan oder den Islam damit nicht herabwürdigen, sondern lediglich eine amüsante Situation herstellen wollen. Den "Witz" sah der 24-Jährige darin, mit dem Ramadan und dem RFJ zwei Dinge in Zusammenhang zu bringen, die von Natur aus nicht zusammen passen.

Richterin sieht "wesentlichen Brauch" verspottet

In den Augen der Staatsanwaltschaft sei es dem Angeklagten jedoch genau darum gegangen, diesen Kontext herzustellen und damit einen wesentlichen Brauch des Islam zu verspotten. Besonders schwer wiege die Tatsache, dass das Facebook-Profil des Beschuldigten ohne Einschränkung aufgerufen werden kann und damit der Tatbestand der "Öffentlichkeit" gegeben ist. Die Richterin folgte dieser Auslegung und sprach den 24-Jährigen wegen der Verspottung, nicht aber der Herabwürdigung religiöser Lehren schuldig.

Angesichts des FPÖ und RFJ-Hintergrunds des Angeklagten müsse davon ausgegangen werden, dass er das Posting mit einem bewussten Hintergedanken veröffentlicht habe, so die Richterin. Durch seine politische Verantwortung sei ein Schuldspruch auch aus generalpräventiven Gründen notwendig, um die religiöse Freiheit in Österreich zu stärken. Aufgrund seines bisher ordentlichen Lebenswandels habe der Angeklagte lediglich eine Geldstrafe von 480 Euro erhalten, die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen. (APA, 15.11.2017)