Bild nicht mehr verfügbar.

Wenn es sein muss, kann das Unternehmen anordnen, dass zwischen zwei freien Tagen zwölf Tage durchgearbeitet wird.

Foto: dpa

Luxemburg – Beschäftigte in der EU müssen unter Umständen bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und wies damit die Klage eines Casino-Mitarbeiters zurück.

Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss dem EuGH-Spruch (Az. C-306/16) zufolge nicht notwendigerweise an dem auf sechs Arbeitstagen folgenden Tag gewährt werden. Sie kann an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt werden.

Ohne Überstundenzuschlag

So kann es dazu kommen, dass ein Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten muss, wenn er den ersten Ruhetag zu Beginn der ersten Arbeitswoche zugeteilt bekommt und den nächsten erst am Ende der zweiten Arbeitswoche. Anspruch auf Überstundengeld entsteht dadurch nicht.

Ausgangsfall für das Urteil war ein Beschäftigter in einem Casino in Portugal. Er musste manchmal an sieben aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten und hatte für den jeweils siebten Tag Überstundengeld gefordert.

Darauf hat der Kläger aber keinen Anspruch, sagt der EuGH. Unionsrecht verlange nicht, dass die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, dass sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird. (red, 16.11.2017)