VW wollte nicht, dass ein Gerichtsgutachten zu Gericht kommt.

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Linz/Wien – Für die Zufriedenheit ihrer Kunden scheuen Volkswagen und sein Generalimporteur in Österreich, die Porsche Holding in Salzburg, weder Mühen noch Kosten. Einem oberösterreichischen Fahrzeughalter, der sich im April 2015, also fünf Monate vor Bekanntwerden des Dieselabgasskandals, einen VW Tiguan gekauft hatte, bietet der VW-Händler in Linz (gehört der Porsche Holding) den Umtausch auf ein fast doppelt so teures Modell an. Das allerdings wohl eher nicht aus Großmut, sondern um eine Klage vom Hals zu bekommen, die dieser Kunde im Juli 2016 angestrengt hat.

Das legen zumindest die Umstände nahe, in denen sich das Zivilverfahren vor dem Landesgericht Linz inzwischen befindet. Der Prozess ist nämlich in einer heißen Phase angelangt. Das Gericht hat einen Sachverständigen der TU Wien beauftragt, zu prüfen, ob der mit Schummelsoftware ausgerüstete Kompakt-SUV die im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) vorgeschriebenen Stickoxidwerte (NOx) einhält – und zwar ohne die vom deutschen Kraftfahrtbundesamt als verbotene Abschalteinrichtung qualifizierte Manipulationssoftware.

Fahrzeugtausch

Die Expertise des Sachverständigen Werner Tober vom Institut für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik soll laut Gerichtsfahrplan Mitte November vorliegen und das sorgt offenbar für Nervosität. Denn Anfang November wurde das VW-Autohaus, das wie fast alle Händler von der Porsche Holding schadlos gehalten und deren Anwälten rechtsfreundlich vertreten wird, aktiv und unterbreitete ein Vergleichsangebot. Selbiges sah den eingangs erwähnten Fahrzeugtausch vor, wobei es sich eigentlich um einen Rückkauf des beanstandeten Pkw durch den Händler und nachfolgenden Kauf eines laut Listenpreis mit knapp 45.000 Euro fast doppelt so teuren Neuwagens handelt, den der Kläger zum Preis von einem Euro kauft.

Dieser "Fahrzeugeintausch" ist freilich an Bedingungen gebunden: Er findet "ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen" statt, und "es ist daraus auch kein Anerkenntnis einer der von Ihnen im Verfahren des Landesgerichtes Linz geltend gemachten Ansprüche abzuleiten", heißt es in dem Schreiben, dass dem STANDARD vorliegt. Letzteres ist bei Vergleichen, mit denen Verfahren "ewig ruhend gestellt" werden, üblich. Ungewöhnlich ist jedoch der mitgeschickte "Beipacktext" zum Kaufangebot. Darin kündigt der Rechtsvertreter des Händlers (der von der Porsche Holding GmbH gestellt und bezahlt wird, Anm.) an, das Gerichtsverfahren in Linz außergerichtlich erledigen zu wollen, "und zwar bevor der Sachverständige sein Gutachten an das Gericht übermittelt".

Expertise unterdrücken

Hier wird es spannend. Warum will die im Eigentum des Volkswagen-Konzerns stehende Porsche Holding verhindern, dass die Sachverständigenexpertise das Gericht und damit die Öffentlichkeit erreicht? Vom Test, bei dem der Gutachter, vereinfacht ausgedrückt, einen Monat lang versucht, auf dem Rollenprüfstand eine Straßenfahrt im "Schmutzmodus" zu simulieren, also quasi die Schummelsoftware auszutricksen, dürfte eigentlich keine Gefahr ausgehen. Schließlich hat Volkswagen stets versichert, dass die vom Dieselskandal betroffenen Autos der Marken VW, Audi, Skoda und Seat die Emissionswerte des NEFZ auch ohne Schummelsoftware einhalten. Die illegale Abschaltung der Abgasreinigung sei ja nur erfunden worden, um die strengeren amerikanischen Grenzwerte zu erreichen.

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Anderseits: Der aufwendige Test ist notwendig, weil sich VW weigert, den Quellcode von Abgasreinigungs- und Schummelsoftware herauszurücken.

Klagen noch bis Jahresende

Auf diese Fragen gab es seitens der Porsche Holding am Freitag keine Antwort. "Im Einzelfall wurden Fahrzeugeintäusche auf Kundenwunsch durchgeführt, sofern dies aus prozessökonomischer Sicht der beklagten Partei sinnvoll und zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit erforderlich war", teilte Unternehmenssprecher Richard Mieling mit. "Das ist das übliche Geschäft von Fahrzeughändlern, unabhängig von der Abgasthematik." Den Kunden stehe allerdings kein Rückgaberecht zu, das Softwareupdate sei zumutbar.

Klägeranwalt Michael Poduschka resümiert: "VW hat panische Angst vor diesem Gutachten", es könnte sich ja herausstellen, dass die Grenzwerte im "Schmutzmodus" überschritten werden. Dann könnten bis Jahresende (da verjähren die Ansprüche) noch viele Autokäufer klagen – und zumindest funkelnagelneue Fahrzeuge bekommen, ohne Aufzahlung.

Der Kläger im Fall Linz hat das Angebot übrigens nicht angenommen. Er will, "dass endlich Licht in die Sache kommt". (Luise Ungerboeck, 18.11.2017)