Immer wieder zeigen AbtreibungsgegnerInnen in Deutschland Ärzte und Ärztinnen an, wenn sie darüber informieren, in ihren Praxen Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.

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Ein gelb unterlegter Titel in schwarzen Lettern, dahinter viele Porträtbilder. Das Titelbild der aktuellen Wochenendausgabe der deutschen Tageszeitung "Taz" erinnert sofort an das berühmte "Stern"-Cover aus dem Jahr 1971 mit dem Titel "Wir haben abgetrieben!". Auch auf dem aktuellen Cover geht es um Abtreibung. Darauf solidarisieren sich aber diesmal GynäkologInnen mit Kristina Hänel, die kommenden Freitag aufgrund des Verbots von "Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft" vor Gericht steht.

Im deutschen Strafrecht regelt der Paragraf 219a das Verbot des Werbens für einen Schwangerschaftsabbruch "des Vermögensvorteils wegen". Darunter kann allerdings auch die bloße Information fallen. Die Gynäkologin Hänel hat auf ihrer Website angeführt, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführt. AbtreibungsgegnerInnen haben sie deshalb bereits dreimal angezeigt, berichtet die "Taz". Aufgrund der letzten Anzeige muss sie nun vor ein Amtsgericht, weshalb mehrere KollegInnen auf dem Titelblatt der "Taz" öffentlich bekunden, dass auch sie Abtreibungen durchführen und für die Streichung des Paragrafen 219a sind.

Linke, Grüne, FDP für Änderung

Auch der deutsche Beratungsstellenverbund Pro Familia kritisiert den Paragrafen aus dem Jahr 1933 als veraltet und fordert, "zeitnah das Defizit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch zu beheben". Einen Änderungsbedarf sehen auch Linksfraktion, Grüne und FDP. Die CDU wiederum erachtet das Werbeverbot als sinnvoll, um "Geschäftsmodelle mit Abtreibung" zu verhindern.

KritikerInnen des Gesetzes befürchten hingegen, dass Ärzte und Ärztinnen aufgrund der Anzeigen von AbtreibungsgegnerInnen künftig auf den Hinweis, eine Abtreibung durchzuführen, gänzlich verzichten werden und so der Informationszugang für ungewollt schwangere Frauen erschwert wird. Das sieht auch Hänel so, die auf change.org Unterschriften für ein "Informationsrecht zum Schwangerschaftsabbruch" sammelt. Mehr als 70.000 Personen haben die Petition bisher unterschrieben.

Kein Werbeverbot in Österreich

In Österreich gibt es ein solches Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nicht, sagt Elisabeth Greif, assoziierte Professorin am Institut für Legal Gender Studies in Linz. "Österreich hat eine liberalere Regelung als Deutschland", sagt Greif über die Fristenregelung in Österreich.

Liberaler ist diese auch gegenüber der in Deutschland verpflichtenden dreitägigen Bedenkfrist zwischen Beratungstermin und Schwangerschaftsabbruch. In Österreich sieht die Fristenregelung lediglich eine dem Schwangerschaftsabbruch "vorhergehende ärztliche Beratung" vor, heißt es im Strafgesetzbuch, wo der Schwangerschaftsabbruch auch in Österreich geregelt ist. (beaha, 20.11.2017)