Schal oder kein Schal? Diese Frage stellen sich Bürger und Polizisten in Österreich

Foto: APA/AFP/Asfouri

Das sogenannte Verhüllungsverbot hat in den Wochen seit seiner Einführung im Oktober schon mehrfach für heftige Kritik gesorgt. Politisch soll sich das Gesetz gegen Burkaträgerinnen richten, doch abgemahnt wurden auch Maskottchen, Musiker mit Maske oder Schalträgerinnen.

Denn die Verhüllung des Gesichts ist laut Gesetz nur aus bestimmten Gründen möglich: Etwa bei "traditionellen Veranstaltungen" oder aus "medizinischen Gründen". Und bei Kälte – doch was ist "kalt"? Eine Studentin wurde etwa für das Tragen eines Schals bei 14 Grad Außentemperatur abgemahnt, sie will dagegen nun gerichtlich vorgehen.

"Wind-Chill-Formel"

Eine neue Webseite will nun "ohne rechtliche Gewähr" zeigen, ob das Tragen eines Schals in Österreich legal ist. Die Außentemperaturen an sich sind dafür ein zu simples Maß, da man bei kaltem Wind etwa deutlich mehr friert. Deshalb nutzte die Webseite die Definition des deutschen Wetterdienstes für einen "schwachen Kältestress". Die Berechnung erfolgt durch die "Wind-Chill-Formel" des US-Wetterdienstes berechnet.

Ampelsystem

Die Ergebnisse werden in Form einer Ampel präsentiert. Stand Dienstagvormittag ist das Tragen eines Schals etwa in St. Pölten, Lienz oder Retz, nicht aber in Wien, Graz, Linz oder Eisenstadt erlaubt. Die Webseite, die erst vor wenigen Tagen registriert worden ist, zeigt vor allem die semantische Unschärfe des Gesetzes auf. Ob es zu einer Abmahnung der Schalträger kommt, dürfte etwa auch mit dem handelnden Polizisten zusammenhängen.

"Ich wollte einen Vorschlag zur Versachlichung bringen", sagt Jakob Schindler-Scholz, der die Webseite ins Leben gerufen hat. Das Gesetz sei laut Schindler-Stolz "sehr schwammig formuliert" und ließe "extrem großen Ermessensspielraum zu". Es gäbe aber sehr wohl Forschungen und Überlegungen zum subjektiven Kälteempfinden, so Schindler-Scholz. Diese wollte er mit der Webseite zeigen: "Wenn damit eine Diskussionsgrundlage geschaffen wird, um das Gesetz kritisch zu evaluieren, wäre ich schon zufrieden". (fsc, 21.11.2017)