Einige der letzten Sperren fallen.

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Die EU hat sich auf ein Aus für Geoblocking geeinigt. Damit gibt es für das Onlineshopping keine Hürden mehr. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, sprach am Dienstag von einer "ausgezeichneten Neuigkeit für die Konsumenten".

"Ungerechtfertigte Diskriminierung beendet"

"Heute beenden wir die ungerechtfertigte Diskriminierung beim Onlineshopping", sagte Ansip. Mit den neuen Regeln könnten die Europäer wählen, von welcher Webseite sie etwas kaufen wollen, ohne blockiert oder umgeleitet zu werden.

Die Einigung bedeutet, dass Konsumenten der Kauf neuer elektronischer Güter, das Mieten eines Autos oder der Erwerb von Konzertkarten grenzüberschreitend möglich ist, als ob man es im eigenen Land macht. Es werde damit keine Hürden geben wie etwa die Aufforderung, mit einer in einem anderen Land ausgestellten Kreditkarte zu bezahlen. Für Geschäftsleute bringe die neue Regelung auch mehr Sicherheit über die Grenzen hinweg.

Kritik vom Handelsverband

Kritik an der neuen Verordnung kam vom Handelsverband. Vor allem die Dominanz globaler Online-Player würde befeuert, heißt es in einer Aussendung. "In der vorliegenden Form ist sie eine reine Superstar-Regulierung, welche mit ihren überbordenden Regulierungen insbesondere KMUs in ihrer Geschäftstätigkeit gefährdet. Letztere bilden 99 Prozent der europäischen Einzelhändler, von denen jedoch nur acht Prozent Cross-Border-E-Commerce betreiben", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. Will kritisiert zudem die extrem kurze Vorbereitungszeit von neun Monaten bis zur Anwendung der Verordnung.

Die neue Regelung lässt die administrativen Kosten steigen. Durch die in den 27 EU-Staaten unterschiedlichen Gesetze entstehen Rechtsunsicherheiten, die für mittelständische Unternehmen kaum zu stemmen sind, so der Handelsverband. Er befürchtet daher einen Rückzug der KMUs. Weniger Anbieter und Angebote für den Konsumenten wären die Folge.

Der Handelsverband hatte sich bis zuletzt für eine Entschärfung der Verordnung ausgesprochen. Österreich war das einzige Land in der EU, das sich mit einem Veto gegen die Verordnung stellte.

Geoblocking für digitale Inhalte bleibt

Einer der zentralen Aspekte des Geoblocking bleibt in der neuen Verordnung außen vor – nämlich Einschränkungen bei urheberrechtlich geschützten digitalen Inhalten. Das bedeutet etwa, dass man nach wie vor abonnierte Videostreamingdienste wie Netflix nicht im EU-Ausland nutzen kann. Die tschechische EU-Abgeordnete Dita Charanzová bemängelte das in einem Tweet:

Die EU-Abgeordneten hatten eigentlich auch für eine Aufhebung dieser Sperren plädiert, sie waren aber offenbar auf Widerstand der EU-Kommission gestoßen. Der sozialdemokratische Abgeordnete Josef Weidenholzer bezeichnete es als "Etappensieg". Heinz Becker, Kultursprecher der ÖVP, meinte wiederum, dass ein Sender Medieninhalte nicht europaweit über eine Mediathek verbreiten könnte, wenn für das Sitzland des Senders Lizenzgebühren entrichtet wurden. "Ansonsten verlöre die europäische Filmindustrie eine wichtige Säule ihrer Finanzierung – die kulturelle Vielfalt und Kreativität in Europa wäre in Gefahr." Eine Lösung wäre die Neuregelung der Lizenzgebühren. (fsc, APA, 21.11.2017)