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Bei Dienstleistungen wie einem Netflix-Abo gelte die Gewährleistung für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Foto: AP Photo/Elise Amendola

Das Europaparlament verstärkt den Verbraucherschutz beim Erwerb digitaler Inhalte wie etwa Netflix-Abos oder Apps. Die EU-Abgeordneten im Binnenmarktausschuss stimmten am Dienstag erstmals für entsprechende einheitliche Regeln zum Konsumentenschutz bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen. Die endgültigen Regeln müssen mit den EU-Staaten noch entschieden werden.

Geld zurück bei Mängeln

"Gegenüber der derzeitigen Regelung in Österreich fahren Konsumenten künftig besser: Statt einem Jahr Gewährleistung und sechs Monaten Frist für die Beweislastumkehr gelten künftig EU-weit zwei Jahre Gewährleistung und Beweislastumkehr", sagte der ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas.

Bei Dienstleistungen wie einem Netflix-Abo gelte die Gewährleistung für die Dauer der Vertragslaufzeit. "Gibt es in diesen Zeiträumen einen Mangel, dann heißt es Geld zurück. Für Unternehmen ist es ein Vorteil, dass sie nicht mehr mit mehr als 20 unterschiedlichen Regeln konfrontiert sind, sondern bis auf wenige Ausnahmen nur mit einer." (APA, 21.11.2017)