Und was ist mit Netflix? Die EU hat sich zwar auf ein Aus für Geoblocking geeinigt, aber nur für das Einkaufen im Netz. Künftig dürfen Europäer wählen, von welcher Website sie etwas kaufen wollen, ohne blockiert oder umgeleitet zu werden. Belgier dürfen bald billige Kühlschränke in Deutschland ordern oder österreichische Blogger Dienste spanischer Internetagenturen nutzen. Das sind gute Nachrichten für Konsumenten.

Aber der EU-Rat konnte sich nur zu einer halben Lösung durchringen. Für TV- und Musikstreaminganbieter bleibt der anachronistische Gebietsschutz bestehen. Es ist weiterhin nicht möglich, hierzulande Serien aus England oder Fernsehdokumentationen aus Frankreich zu sehen. Der Grund: Der Rat hat auf die Copyrightverwerter gehört, die weiterhin ihre Angebote in jedem EU-Mitgliedsland einzeln verkaufen wollen, damit sie so mehr verdienen. Mit dem oft beschworenen "gemeinsamen Markt" innerhalb der EU hat das nichts zu tun. Das ist eine Regelung aus der Mottenkiste des Frühkapitalismus.

Doch es gibt Hoffnung: Das EU-Parlament konnte ausverhandeln, dass die Verordnung bereits in zwei Jahren evaluiert werden muss. Spätestens dann sollten heimische Schüler das gesamte Programm des deutsch-französischen Fernsehsenders Arte – auch in französischer Sprache – sehen können. So wie es beim Satelliten-TV seit Jahren problemlos möglich ist. (Markus Sulzbacher, 21.11.2017)