Eine Vorauszahlung auf die Provision ist illegal, betonen Juristen.

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Die Arbeiterkammer warnt vor einer unseriösen Maklerfirma. Das Unternehmen D&E Real Estate & Finance s.r.o. verlange von Wohnungssuchenden eine Anzahlung auf die Maklerprovision – und das, obwohl noch gar kein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich vermittelt wurde.

"Das ist unglaublich. Eine Vorauszahlung auf die Provision ist illegal", erklärte AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka am Freitag. Denn eine Maklerprovision werde erst fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist.

Überdies soll die Firma mit Sitz in Bratislava bei einem erfolgreich vermittelten Vertrag mehr als die gesetzlich erlaubte Höchstprovision verrechnen. Dabei gilt: Makler dürfen bei Mietverträgen, die mehr als drei Jahre befristet oder unbefristet sind, maximal zwei Bruttomonatsmieten plus 20 Prozent Umsatzsteuer an Provision verlangen.

Berechnung der Maklerprovision

Die Grundlage für die Berechnung der Maklerprovision ist der monatliche Bruttomietzins. Das ist laut Immobilienmaklerverordnung aber nur der Hauptmietzins plus Betriebskosten – die Umsatzsteuer auf die Miete darf nicht dazugerechnet werden. "Manche Makler sehen das gerne anders und rechnen auch die Umsatzsteuer für die Bemessungsgrundlage ihrer Provision mit hinein", so Rosifka.

Zu besagtem Maklerunternehmen äußerte sich auch der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder am Freitag: Er rät Wohnungssuchenden, sich bei der Immobiliensuche nur an konzessionierte Makler zu wenden. Das in die Kritik geratene Unternehmen hat nämlich keine Gewerbeberechtigung in Österreich.

"Der Fall ist uns bekannt, und wir haben bereits rechtliche Schritte gegen dieses Unternehmen eingeleitet", erklärt Maklerobmann Georg Edlauer. "Die Firma erweckt mit ihrem Internetauftritt den Eindruck, dass sie Makler sind. Sie sind aber Pfuscher." (red, 24.11.2017)