ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel

FOTO: APA/EXPA/JAKOB GRUBER

Danke für den großartigen Essay von Wolfgang Weisgram ("Erfahrungen des Ausgeliefertseins ganzer Generationen") und das diesbezügliche Einserkastl von Hans Rauscher ("Skifunktionäre drohen"). Alles ist auf den Punkt gebracht – Täter-Opfer-Umkehr, Klagsdrohung des ÖSV, auch die Ignoranz der Medien gegenüber nichtsexuellen Grausamkeiten (das von Michael Köhlmeier Aufgezählte fiele jetzt unter das Istanbuler Folterprotokoll).

Als Psychotherapeutin behandle ich viele Verbrechensopfer, darunter ehemalige Heim- und Pflegekinder, für deren Therapie aufgrund der Verjährung nun unter anderem der Staat aufkommt. Dass Frau Werdenigg mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit geht, ist mutig und richtig, auch dass sie selbst größtmöglichste Distanz vom Täter will, ist nachvollziehbar und zu respektieren. Dass dieser und der ÖSV durch die Verjährung aber gänzlich unbehelligt davonkommen, bleibt für mich eine Unausgewogenheit, auch im Sinne anderer Betroffener.

Außergerichtlicher Tatausgleich

Daher hielte ich eine Art außergerichtlichen Tatausgleich, vermittelt durch eine diesbezügliche Institution, für angebracht. Das Mindeste und auch ohne Namensnennung Mögliche wäre eine angemessene Spende des ÖSV an Einrichtungen der Opferhilfe. Es gibt viele Möglichkeiten, nicht oder nicht mehr einklagbare Verletzungen besser verheilen zu lassen – die Übernahme von Verantwortung, verbunden mit aufrichtiger Reue und Entschuldigung beim Opfer ist eine häufig unterschätzte, aber durchaus wirksame. (Silvia Franke, 29.11.2017)